AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 04:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/06551fb2-cb38-4cf7-9bd5-0d1232410dc0/

OP-Versorgung OP-Sets/Kitpacks

Notice-ID: 06551fb2-cb38-4cf7-9bd5-0d1232410dc0

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Jena, Jena
Veröffentlicht
26.02.2024
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
33162000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
6.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der UK Jena beabsichtigt mit Unterstützung der Prospitalia eine Konsolidierung und Neuvergabe der Beschaffungs- und Versorgungsprozesse für OP-Abdeckungen, OP-Einweg-Wäsche und Verbrauchsmaterialien sowie weiterem OP-Zubehör als Set-Versorgung, sogenannten OP-Kit-Packs. Diese Bekanntmachung stellt eine Vorinformation verbunden mit einem Aufruf zur Interessenbekundung gemäß§ 38 Absatz 4 VgV dar. Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung nach § 37 Absatz 1 VgV vergeben. Der Auftraggeber fordert alle Unternehmen, die auf die Veröffentlichung dieser Vorinformation nach§ 38 Absatz 4 VgV hin eine lnteressensbekundung übermittelt haben, zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auf (Aufforderung zur lnteressensbestätigung). Mit der Aufforderung zur lnteressensbestätigung wird der Teilnahmewettbewerb nach§ 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 eingeleitet (§ 38 Absatz 5 VgV).

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt (ThLVwA), Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).