AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 17:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/065c83ec-b517-495c-a897-bedc6239c364/

Rahmenvereinbarung: Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern

Notice-ID: 065c83ec-b517-495c-a897-bedc6239c364 · Procedure-ID: 636d7afa-0eaf-461d-a5cb-041046efdfce

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Stammdaten

Auftraggeber
Goethe Institut e.V., München
Veröffentlicht
15.02.2024
Frist (Submission)
09.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79810000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Produktion von gedrucktem Prüfungsmaterial sowie dessen Weiterverarbeitung gemäß den Vorgaben des Goethe-Instituts. Angestrebt wird der Vertragsschluss mit drei (3) Vertragspartnern. Die Einzelaufträge werden im Rahmen von Mini-Wettbewerben auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Vertragsdauer für die Rahmenvereinbarung beträgt maximal vier Jahre ab Zuschlagserteilung. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung durch Ausschöpfung, wenn die Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 900.000 EUR (netto) erreicht ist. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A 1 „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
01.05.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).