AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 03:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/065d501c-8bac-4e2e-8b90-9adbe671bd37/

Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten 2025

Notice-ID: 065d501c-8bac-4e2e-8b90-9adbe671bd37

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern, Würzburg
Veröffentlicht
21.08.2025
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für staatliche Universitäten und staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technische Hochschulen/Kunst- und Musikhochschulen, nachgeordnete staatliche Einrichtungen sowie Universitätsklinika (Anstalten des öffentlichen Rechts), die Universität der Bundeswehr München, Kirchliche Universitäten/Hochschulen/Kunst- und Musikhochschulen und weitere akademische Einrichtungen sowie deren mitversorgte Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug von Netzwerkkomponenten gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens. Vergabestelle ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern. Folgender Ablauf ist geplant. Bei den Auftraggebern bestehenden heterogenen Systemlandschaften und es sind Netzwerkkomponenten verschiedener Hersteller im Einsatz. Hieraus ergeben sich für den Erhalt, die Erweiterung, die Ergänzung und den Austausch der Netzwerkkomponenten vielfältige Bedarfe an Produkten und Leistungen. Um diese Bedarfe zu decken, hat das geplante Vergabeverfahren zum Ziel, Angebote über eine größtmögliche Herstellervielfalt zu bezuschlagen. Da nicht alle Produktgruppen, die es im Bereich Netzwerkkomponenten gibt, von allen Herstellern gleichermaßen abgedeckt werden und die einzelnen Hersteller unterschiedliche Produktstrukturen aufweisen, wird wie folgt vorgegangen, um diese größtmögliche Herstellervielfalt zu erreichen: Jedes abgegebene Angebot darf zur Vergleichbarkeit der Angebote nur die Produkte und Leistungen eines Herstellers beinhalten. D.h. für jeden angebotenen Hersteller ist ein eigenes Angebot einzureichen. Es ist möglich mehrere Hauptangebote mit unterschiedlichen Herstellern einzureichen. Hat ein Hersteller mehrere große Marken im Portfolio, die durch den Hersteller für einen Außenstehenden klar ersichtlich und nachvollziehbar voneinander getrennt gehandhabt werden (d.h. es sind für die Marken komplett eigenständige Preislisten, eigene Rabattstrukturen, eigene Handelspartnerstrukturen vorhanden), so sind für die einzelnen Marken eigene Angebote einzureichen (Beispiel: HPE Aruba und HPE Juniper). Bei der Wertung werden alle Angebote miteinander verglichen, die über denselben Hersteller eingegangen sind. Bezuschlagt wird am Ende das wirtschaftlichste Angebot über jeden Hersteller. D.h. im Ergebnis ist jeder Hersteller unter den künftigen Auftragnehmern nur einmal vertreten. Dies geschieht im Sinne klarer Beschaffungsstrukturen an den teilnehmenden Einrichtungen. Ein Bieter kann daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderer Bieter ein wirtschaftlicheres und zuschlagsfähiges Angebot über denselben Hersteller abgegeben hat.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.11.2025
Ende
30.11.2029

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).