Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg – Lückenschlussprojekt
Landkreis Limburg-Weilburg · Limburg a. d. Lahn · Hessen
Beschreibung
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung für den Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg zur Erschließung von ca. 528 unterversorgten Adresspunkten.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes. Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaft-licher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Be-trieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfra-struktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf entsprechend dem „Lückenschluss-Programmes“ nicht mehr als 1.00.000,00 Euro betragen. Für jeden Förderbescheid wurde ein Los gebildet, wobei mehrere Lose in einem Sammellos zusammengefasst wurden. Dieser Gegenstand des Vergabeverfahrens führt dazu, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine Anwendung finden. Der geschätzte Auftragswert pro Los liegt zudem unter dem für Konzessionsvergaben geltenden Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB. Auch gemäß § 149 GWB i.V.m. § 116 Abs. 2 GWB sowie aufgrund der Tatsache, dass keine Beschaffung stattfindet, sondern die Weiterleitung von Fördermitteln Gegenstand ist, findet das förmliche Vergaberecht keine Anwendung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergabe-rechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleich-behandlungsgrundsatz – orientieren. Daher vorliegend wird die KonzVgV analog angewendet. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.“
Mindestens 1 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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