Mehrfachvergabe Ausgelaufen Dienstleistungsauftrag Telekommunikation EU-Oberschwelle KMU-geeignet 4 Lose

Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg – Lückenschlussprojekt

Landkreis Limburg-Weilburg · Limburg a. d. Lahn · Hessen

Beschreibung

Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Limburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz nach Nr. 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung es Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 30.04.2024 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu erschließen. Der Landkreis Limburg-Weilburg hat bisher 3 Förderbescheide im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ erhalten. Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme des jeweiligen Förderbescheids ausgeschlossen. Jeder Förderbescheid wird in einem separaten Los vergeben, wobei einige Lose zusätzlich noch in Sammellosen zusammengefasst werden. Diese Ausschreibung umfasst die Lose 1 bis 4. Es sollen insgesamt ca. 528 Adresspunkte (nachfolgend „Adressen“) angeschlossen werden, 166 Adressen in Los 1 (Bad Camberg Dombach), 224 Adressen in Los 2 (Bad Camberg Schwickerhausen) und 138 Adressen in Los 3 (Elz- Malmemeich). Los 4 ist ein Sammellos, das alle 528 Adressen umfasst. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Telekommunikation

Ausschreibung für den Gigabitausbau im Landkreis Limburg-Weilburg zur Erschließung von ca. 528 unterversorgten Adresspunkten.

Ziel ist die Bereitstellung eines Gigabitnetzes mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Übertragungsrate. Die Vergabe erfolgt in separaten Losen, teilweise als Sammellos, basierend auf Investitionsbeihilfen gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines Bieters oder einer Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes. Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaft-licher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Be-trieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfra-struktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf entsprechend dem „Lückenschluss-Programmes“ nicht mehr als 1.00.000,00 Euro betragen. Für jeden Förderbescheid wurde ein Los gebildet, wobei mehrere Lose in einem Sammellos zusammengefasst wurden. Dieser Gegenstand des Vergabeverfahrens führt dazu, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine Anwendung finden. Der geschätzte Auftragswert pro Los liegt zudem unter dem für Konzessionsvergaben geltenden Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB. Auch gemäß § 149 GWB i.V.m. § 116 Abs. 2 GWB sowie aufgrund der Tatsache, dass keine Beschaffung stattfindet, sondern die Weiterleitung von Fördermitteln Gegenstand ist, findet das förmliche Vergaberecht keine Anwendung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergabe-rechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleich-behandlungsgrundsatz – orientieren. Daher vorliegend wird die KonzVgV analog angewendet. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 1 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 2.485.546 €
Median 8.175.244 €
Oberes Quartil 33.373.908 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Mehrfachvergabe
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Limburg a. d. Lahn, Hessen
Veröffentlicht 12.11.2025
CPV-Code 64200000
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Lose 4 (max. 4 pro Bieter)
Laufzeit 15 Jahre

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Veröffentlicht vor 156 Tagen, keine Frist und kein Ergebnis erfasst.

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 20.733 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.002 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 10%
KMU-Bieteranteil 41%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Limburg-Weilburg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)