Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 3 Lose

Rahmenvertrag Software, AI & Digital Services (SAID)

Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 24.08.2026, 12:00 Uhr (noch 30 Tage)

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14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

9–9 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nach Wichtigkeit
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach Wichtigkeit
    Qualität

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-deckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zu-schlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden je Scha-densfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt ist die höchste vorgesehenen Deckungssum-me maßgeblich, d.h. bei einer Bewerbung, die auch Los 3 beinhaltet, die für Los 3 angegebe-nen Deckungssummen. Anderenfalls die für Los 1 / Los 2 angegebenen Deckungssummen. Eine Addition findet nicht statt. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausge-füllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerber-gemeinschaft einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass für jedes Mitglied der Bewerberge-meinschaft der volle Versicherungsschutz besteht.

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zu-schlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Scha-densfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt ist die höchste vorgesehenen Deckungssumme maßgeblich, d.h. bei einer Bewerbung, die auch Los 3 beinhaltet, die für Los 3 angegebenen Deckungssummen. Anderenfalls die für Los 1 / Los 2 angegebenen Deckungssummen. Eine Addition findet nicht statt. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft der volle Versicherungsschutz besteht.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bewerber reicht eine aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit Angabe von: Name, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unterneh-mensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie, Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit ein. Zudem ist eine Darstellung, wie stark das Subunternehmen Netzwerk ist, erforderlich, incl. der Angabe zur ca. Anzahl vermittelbarer Subunternehmen. Diese Darstellung ist auf max. 3 Seiten einzureichen. Die einzelnen Angaben werden inhaltlich nicht bewertet. Sofern die Unternehmensdarstellung jedoch unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der Antrag nicht die Mindestanforderun-gen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Dies ist nicht als Ausschluss der dem Auftraggeber gegebenen Möglichkeit der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV zu verstehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Darstellung auf alle an der Bewerbergemein-schaft teilnehmenden Unternehmen zu beziehen. Eine Eignungsleihe ist vorliegend nicht mög-lich. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist die Darstellung lediglich einmal einzureichen.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Der Bewerber reicht eine aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit Angabe von: Name, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie, Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit ein. Zudem ist eine Darstellung, wie stark das Subunternehmen Netzwerk ist, erforderlich, incl. der Angabe zur ca. Anzahl vermittelbarer Subunternehmen. Diese Darstellung ist auf max. 3 Seiten einzureichen. Die einzelnen Angaben werden inhaltlich nicht bewertet. Sofern die Unternehmensdarstellung jedoch unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der Antrag nicht die Mindestanforderun-gen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Dies ist nicht als Ausschluss der dem Auftraggeber gegebenen Möglichkeit der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV zu verstehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Darstellung auf alle an der Bewerbergemein-schaft teilnehmenden Unternehmen zu beziehen. Eine Eignungsleihe ist vorliegend nicht mög-lich. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist die Darstellung lediglich einmal einzureichen.

  • Gesamtjahresumsatz

    Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzu-reichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegier-ter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Un-ternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei aktu-ellsten angegebenen Geschäftsjahr jeweils (also pro Jahr) mindestens bei einer Bewerbung für Los 1: 8 Mio. Euro beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Progno-se, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwin-gend vom Verfahren auszuschließen. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt sich der erforderliche Mindestwert aus der Summe der geforderten Umsatzkennzahlen, sofern vom Gesamtumsatz (also nicht vom Um-satz in einem speziellen Tätigkeitsbereich, wie z.B. in Los 3 gefordert) gesprochen wird. Sollte dabei der Umsatz nicht für eine Erfüllung der Summe der Umsatzkennzahlen ausreichen, die (jeweils) einzelnen Mindestumsatzzahlen jedoch erreichen, wird der Antrag zunächst für das Los mit den höchsten Anforderungen ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauf-tragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist der Binnenumsatz, also der Umsatz, der innerhalb der Bewerbergemeinschaft oder privilegierten Unterauftragnehmern erzielt wird, je-weils nur zu 50% in der Angabe des Gesamtumsatzes zu berücksichtigen.

  • Gesamtjahresumsatz

    Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzu-reichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegier-ter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Un-ternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei aktu-ellsten angegebenen Geschäftsjahr jeweils (also pro Jahr) mindestens bei einer Bewerbung für Los 2: 20 Mio. Euro beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Progno-se, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwin-gend vom Verfahren auszuschließen. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt sich der erforderliche Mindestwert aus der Summe der geforderten Umsatzkennzahlen, sofern vom Gesamtumsatz (also nicht vom Um-satz in einem speziellen Tätigkeitsbereich, wie z.B. in Los 3 gefordert) gesprochen wird. Sollte dabei der Umsatz nicht für eine Erfüllung der Summe der Umsatzkennzahlen ausreichen, die (jeweils) einzelnen Mindestumsatzzahlen jedoch erreichen, wird der Antrag zunächst für das Los mit den höchsten Anforderungen ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauf-tragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist der Binnenumsatz, also der Umsatz, der innerhalb der Bewerbergemeinschaft oder privilegierten Unterauftragnehmern erzielt wird, je-weils nur zu 50% in der Angabe des Gesamtumsatzes zu berücksichtigen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils (also pro Jahr) mindestens 5 Mio. Euro (netto) beträgt. Der Tätigkeitsbereich des Auftrages ist dabei der Bereich KI & Daten. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt sich der erforderliche Mindestwert aus der Summe der geforderten Umsatzkennzahlen, sofern vom Gesamtumsatz (also nicht vom Umsatz in einem speziellen Tätigkeitsbereich, wie z.B. in Los 3 gefordert) gesprochen wird. Sollte dabei der Umsatz nicht für eine Erfüllung der Summe der Umsatzkennzahlen ausreichen, die (jeweils) einzelnen Mindestumsatzzahlen jedoch erreichen, wird der Antrag zunächst für das Los mit den höchsten Anforderungen ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist der Binnenumsatz, also der Umsatz, der innerhalb der Bewerbergemeinschaft oder privilegierten Unterauftragnehmern erzielt wird, jeweils nur zu 50% in der Angabe des Gesamtumsatzes zu berücksichtigen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert. 3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“. Dieser geht zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Studien- und Forschungseinrichtungen

    Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im KI und Daten Umfeld muss der Bewerber über einen gewissen Vernetzungsgrad und die Fähigkeit zum weiteren Ausbau verfügen. Die ANLAGE Vernetzung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen: Ein Bewerber muss - über langjährige (mindestens drei Jahre gerechnet bis zum Zeitpunkt der Antragsfrist) Mitgliedschaften/Partnerschaften im Bereich Forschung, Vereine, Netzwerken, Branchenverbände im KI und Daten Kontext verfügen. Die Partnerschaften sind schriftlich zu benennen inkl. Ansprechpartner und Kontaktdetails. Es existieren mindestens zwei aktive Mitgliedschaften/Partnerschaften bei KI und Daten Ver-bänden oder ähnliche Organisationen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Partnerschaften/Mitgliedschaften insgesamt betrachtet. Sofern ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

  • Qualitätsmanagement

    Für das Kriterium „Maßnahmen zum Qualitätsmanagement während der Auftragsdurchführung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem(siehe unten). Dieser geht zu 10% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. 5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumin-dest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zum Qualitätsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Qualitätsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welches den überwiegenden Teil des für das Qualitätsmanagement wesentlichen Leistungen überwiegend übernimmt. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst je-weils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.

  • Qualitätsmanagement

    Für das Kriterium „Maßnahmen zum Qualitätsmanagement während der Auftragsdurchfüh-rung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. 5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumin-dest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zum Qualitätsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Qualitätsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welches den überwiegenden Teil des für das Qualitätsmanagement wesentlichen Leistungen überwiegend übernimmt. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst je-weils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.

  • Qualitätsmanagement

    Für das Kriterium „Maßnahmen zum Qualitätsmanagement während der Auftragsdurchführung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. 5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumin-dest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zum Qualitätsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Qualitätsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welches den überwiegenden Teil des für das Qualitätsmanagement wesentlichen Leistungen überwiegend übernimmt. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst je-weils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen und enthält mindestens drei im wesentlichen vergleichbare Referenz-projekte, die innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet bis zur Antragsfrist) erfolgreich abge-schlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu kön-nen. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vermittlungen planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die vermittelten Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertrags-konform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Im Wesentlichen vergleichbar =  mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht. Dabei ist es erforderlich, dass der Schwerpunkt der Referenzleistung auf dem Vergabegegenstand, nämlich der Vermittlung von Leistungen im Be-reich KI & Daten liegt. Eine Vermittlungsleistung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Referenzauftragnehmer nach einer ausführlichen Marktanalyse für den Einzelfall eine Entscheidung für einen Unterauftragnehmer getroffen hat und die Leistung selbst gegenüber dem Referenzauftraggeber und Unterauftragnehmer kaufmännisch abgewickelt wurde. Dabei kann eine Referenz nur dann berücksichtigt werden, wenn das Vermittlungsvolumen mindestens 50.000 € netto beträgt.  bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähig-keit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich aus-reichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Quali-tät der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Es sind für Los 1 mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. Hierzu ist die ANLA-GE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleich-bar, wenn es sich um die Erbringung von Softwareentwicklungsleistungen in den folgenden Bereichen handelt: • Wenn es sich um ein Projekt im Bereich der Software-Entwicklung handelt, in dem der Bewerber (oder, soweit zutreffend, der privilegierte Subunternehmer bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst Entwicklungsleistungen (Erstellung einer ganzen oder eines Teils einer Software-Lösung) bereits erbracht hat. • Wenn je Referenzprojekt ein Auftragswert in Höhe von mindestens 200.000 € nachgewiesen werden kann. • Wenn es sich um ausschließlich Referenzen im öffentlichen Sektor aus Deutschland handelt, also Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Sozialversicherungen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Erfolgreich erbracht = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hin-sichtlich der Mindestanforderung eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche An-gaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Es sind für Los 2 mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. Hierzu ist die ANLA-GE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Refe-renzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Im Wesentlichen Vergleichbar = Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand im Wesentlichen vergleichbar, wenn es sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Umfeld des ausggeschriebenen Leistungs-gegenstandes in den folgenden Bereichen handelt: • wenn je Referenzprojekt über die Vermittlung einer skillorientierten Leistung mindes-tens 400 Personentage nachgewiesen werden, die bereits erfolgreich erbracht wor-den sind. • es sich um ausschließlich Referenzen im öffentlichen Sektor aus Deutschland han-delt, also Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Sozialversicherungen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. • wenn es sich bei der Referenz nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. • wenn es sich bei den Referenzen nicht um eine Vermittlung von ganzen Teams handelt, also nicht mehr als 1 Leistungserbringer pro Einzelprojekt zur gleichen Zeit. Erfolgreich erbracht = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprech-partner“ beschrieben. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Vergl. 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hin-sichtlich der Mindestanforderung eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenz grundsätz-lich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, mög-lichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auf-traggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu kön-nen. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weite-ren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkun-den mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpart-ners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksich-tigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umstän-den kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussage-kraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche An-gaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 40% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: Los 1: 5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von 2.000.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen). 4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von mind. 1.750.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen). 3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von 1.200.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen). 2 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem gesamten Beauftragungsvolumen von 750.000 € (verteilt auf alle eingereichten Referenzen). 1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit einem Beauftragungsvolumen von mind. 200.000 € je Referenz 0 Punkte: Die Referenzliste erfüllt nicht die Anforderungen von 1-5 Punkte. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 70% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein-gereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je-doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hin-sichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: 5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Davon (von den mindestens 5) enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Vermittlung von innovativen KI-Leistungen. Innovativ sind fortschrittliche Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik, die maximal seit acht Jahren am Markt verfügbar sind und für die es zum Zeit-punkt der Markteinführung keine vergleichbaren Marktleistungen gab. 4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Vermittlung von KI-Leistungen. 3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 2 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekt, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 4 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekt, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 0 Punkte: Die Referenzliste enthält nicht mindestens 4 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 80% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: Los 2: 5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit. insgesamt einem Volumen von mehr als 4.800 Personentagen und min. 400 Personentagen je Referenz. 3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit. insgesamt einem Volumen von mehr als 2.400 Personentagen und min. 400 Personentagen je Referenz. 1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 im Wesentlichen vergleichbare Referen-zen mit. insgesamt einem Volumen von mehr als 1200 Personentagen und min. 400 Personentagen je Referenz. 0 Punkte: Die Referenzliste erfüllt nicht die Anforderungen von 1-5 Punkte. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 1 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    5.4.2.2.1.2 Darstellung Qualifiziertes Personal: [Auswertung der ANLAGE Qualifiziertes Personal] Soll-Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartun-gen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals: - Ausreichend vorhandenes Personal im entsprechenden Los in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbil-dung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann. Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal (Vollzeitäquivalente - VZÄ). Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird. Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerberge-meinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unterneh-men getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privi-legierten Unterauftragnehmern werden addiert. Die Angaben erfolgen pro Los. Bei einer Be-werbung für mehrere Lose sind alle Anforderungen, die auch einzeln an die jeweiligen Lose gestellt werden, in Summe zu erreichen.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“. Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben: 5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl. 4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl. 3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. 2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl. 1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl. 0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. Der Punktwert geht zu 40% in die Gesamtbewertung der Eignung ein.

Sicherheit & Versorgung

  • Informationssicherheit / Geheimschutz

    Für das Kriterium „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. 5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 27001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 27001:2015 entsprechendes System, das zumin-dest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 27001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 27001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zum IT-Sicherheitsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welches den überwiegenden Teil der für die IT-Sicherheit wesentlichen Leistungen überwiegend übernimmt. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst je-weils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage

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    1 Veröffentlichung

    • Frist 24.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.983 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 498.532 €
Oberes Quartil 2.492.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 24.08.2026, 12:00 Uhr (noch 30 Tage)
Vergabenummer DP31-202600033
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Auftraggeber Dataport AöR
Standort Altenholz, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 22.07.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 bewerbbar)
Erfüllungsort Altenholz, Hamburg, Bremen
Frist für Rückfragen 10.08.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.769 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Dataport AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert · KI-Analyse

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Dataport AöR · Altenholz

dataportvergabestelle@dataport.de
+49 43132950