AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVMK2S/documents) · Abgerufen am 31.07.2026 01:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/06cd3c65-17b4-4c4b-9111-74bb9cac55ce/

Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Gigabit Netzes gem. Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 (2024)

Notice-ID: 06cd3c65-17b4-4c4b-9111-74bb9cac55ce · Procedure-ID: 1f0a994c-cb6d-40ef-9512-b6e972a89650

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Hirschaid, Hirschaid
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
22.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72400000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Markt Hirschaid (im Folgenden Auftraggeber) ist eine Marktgemeinde im Landkreis Bamberg. Der Auftraggeber hat bereits Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) durchgeführt. Im jetzigen Vergabeverfahren sucht er einen Partner, der den Ortsteil Kleinbuchfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0) ausbaut. Nach dem Ende der Maßnahme müssen alle Teilnehmer an 52 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Lückenschlussprogramms. Der Markt Hirschaid plant überdies eine Förderung nach der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) in Anspruch zu nehmen. Hierzu führt der Markt Hirschaid ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch, §§ 12 Abs. 1 KonzVgV, 17 VgV. Ziff. 5.11 der Gigabit-RL 2.0 fordert, Leistungen in einem transparenten, wirtschaftlichen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren nach den Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung zu vergeben. Die Grundsätze des Europäischen Vergaberechts sind zu beachten. Nationale Vergabebestimmungen sind nach Maßgabe des Haushaltsrechts anzuwenden. Daher wendet der Auftraggeber die Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung i.V.m. der Vergabeverordnung an, auch wenn die Auftragswertschätzung unter dem Schwellenwert zur Anwendung des Kartellvergaberechts für Dienstleistungskonzessionen liegt.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ordentliche Gerichtsbarkeit, Hirschaid

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).