AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung einer Bioabfallbehandlungsanlage - Gewerk 2: Biogasaufbereitungsanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen KENN gKAÖR, Osterholz-Scharmbeck
- Veröffentlicht
- 19.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45255800 — Bauleistungen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung des Gewerkes 2 sind folgende Lieferungen und Leistungen: Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: die Ausführungsplanung, die Errichtung der Anlage, die Schulung des Betriebspersonals, die Inbetriebsetzung sowie die komplette Dokumentation des Lieferumfangs. Des weiteren eine Aufzählung zu erbringenden Leistungen (diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): • Die Übernahme des Biogases aus der Fermentationsanlage. • Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Biogasaufbereitungsanlage zur Herstellung von einspeisefähigem Biomethan mittels Membrantrennverfahren. • Sämtliche Einrichtungen, die zur Reinigung des Rohbiogases aus der Fermentationsanlage gem. Rohgasspezifikation erforderlich sind • Die Installation der Erfassung und Ableitung von Kondensat und Abschlämmwasser • Die Auskopplung von überschüssiger Prozesswärme (Abwärme). • Die Installation einer Rohrleitung zur Ableitung von CO2-Abgas in einen nicht zum Lieferumfang gehörenden CO2-Speicher. • Eine RTO zur Verbrennung von abzuleitendem CO2-Abgas bei vollem CO2-Speicher. • Sämtliche zum Lieferumfang des Bieters gehörende, verbindende Rohrleitungen, Armaturen, EMSR-Technik. • Ausführungsunterlagen inkl. statischem Nachweis soweit erforderlich für Fundamente/Bodenplatten zur Aufstellung der zum Lieferumfang gehörenden Aggregate sowie zur Aufständerung von Rohrleitungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 31.05.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen , Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.