AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 03:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/06e32f4a-1e1e-41ef-be60-0ca5261d0457/

2025-1004433_Terminal 2 Pier_Sanierung der Dachflächenabdichtung

Notice-ID: 06e32f4a-1e1e-41ef-be60-0ca5261d0457 · Procedure-ID: 3b9be759-c1ba-4973-8232-2dc7456b7043

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Stammdaten

Auftraggeber
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG, München-Flughafen
Veröffentlicht
23.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45213331 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Es ist geplant die komplette Pier-Dachflächenabdichtung (ca. 20.000 m²) des Ter-minal 2 auf der Ebene 06 zu sanieren. Die Umsetzung der Maßnahme ist über 2 Jahre geplant mit einer geplanten Fertigstellung in Q4/2027. Es ist vorgesehen den Dachaufbau vollständig und in mehreren Abschnitten zu erneuern, sowie die vollständig getrockneten Abschnitte zum unsanierten Bestand hin abzuschotten. Die Sanierung erfolgt in mehreren räumlich und zeitlich voneinander getrennten Bauabschnitten. Der Fassadenanschluss an der Attika ist nicht Teil dieses Leistungsverzeichnisses. Hier erfolgt gesondert eine Ausschreibung zu Attikasanierung, dessen Ausführung parallel mit der Dachsanierung laufen soll.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).