AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für mehrere Liegenschaften in Ober- und Niederbayern - VOEK 068-26
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
- Frist (Submission)
- 04.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Unterhaltsreinigung
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1: Unterhaltsreinigungsleistungen
- Erfüllungsort
- Hallbergmoos
Los 2 — Los 2: Unterhaltsreinigungsleistungen
- Erfüllungsort
- Landshut
Los 3 — Los 3: Unterhaltsreinigungsleistungen
- Erfüllungsort
- Winhöring
Los 4 — Los 4: Unterhaltsreinigungsleistungen
- Erfüllungsort
- Pfarrkirchen
Los 5 — Los 5: Unterhaltsreinigungsleistungen
- Erfüllungsort
- Altdorf
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 118 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.08.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).