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Beschaffung und Betrieb Drucker und Multifunktionsgeräte
München Klinik gGmbH · München · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeschaffung und Betrieb Drucker und Multifunktionsgeräte🏆 CHG-MERIDIAN AG · Weingarten
- CHG-MERIDIAN AG · Weingarten
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Kurze Beschreibung Die München Klinik (MüK) ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 135.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist das Städtische Klinikum die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Landeshauptstadt werden im MüK aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle Häuser des Klinikums sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise der interdisziplinären Teams der MüK.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 60 %Preis
Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises (netto) entsprechend des Preisblattes. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält die höchste Bewertung. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte. Damit gilt Folgendes: P = (günstigstes Angebot / betrachtetes Angebot) * 60 *** Für die Beurteilung der Gesamtpunktzahl gilt: erzielte Qualitätspunkte + erzielte Preispunkte
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Kriterienkatalog 40 %Qualität
Bewertet wird das Ergebnis der Anlage 3.2_Unterlagen Kriterienkatalog. Jede Bewertung eines Kriteriums erfolgt relativ im Vergleich zu den eingereichten Angeboten. Das jeweils beste Angebot bei einem Kriterium erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote erhalten ihre Punkte anteilig abgestuft, abhängig von ihrem Wert im Verhältnis zum besten Angebot. Da die Kriterien unterschiedliche Zielrichtungen haben, wird entweder der niedrigste Wert (Bewertungsmethode 1) oder der höchste Wert (Bewertungsmethode 2) als bestes Ergebnis gewertet. Dies können Sie dem jeweiligen Kriterium entnehmen. Bewertungsmethode 1: Bewertungsmaßstab: Niedrigster Wert erhält volle Punktzahl. Formel: Punkte = (Bestwert / Angebotswert) * Maximalpunkte (Bestwert: niedrigster angebotener Wert aller Angebote; Angebotswert: Wert des zu bewertenden Angebots; Maximalpunkte: in der Tabelle angegebene Maximalpunktzahl) Bewertungsmethode 2: Bewertungsmaßstab: Höchster Wert erhält volle Punktezahl Formel: Punkte = (Angebotswert / Bestwert) * Maximalpunkte (Bestwert: höchster angebotener Wert aller Angebote; Angebotswert: Wert des zu bewertenden Angebots; Maximalpunkte: in der Tabelle angegebene Maximalpunktzahl) Ermittlung der Qualitätspunkte: Die in den jeweils erreichten Punktzahlen in den einzelnen Kriterien werden so dann aufaddiert. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält die volle Punktzahl für das Kriterium der Qualität. Alle weiteren Angebote erhalten im Verhältnis weniger. Für die Beurteilung des Kriteriums "Qualität" gilt folgende Formel: Qualitätspunkte = (betrachtete individuelle Punktezahl / 360) * 40 *** Für die Beurteilung der Gesamtpunktzahl gilt: erzielte Qualitätspunkte + erzielte Preispunkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 24 Tage nach Fristende
Auftragnehmer CHG-MERIDIAN AG1 Veröffentlichung
- 29.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 138 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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