AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.04.2026 12:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/06f4c9a5-9516-418f-9c6c-891e1342e1fd/

Gem. Wennigsen - Neubau Mensa - Erweiterte Rohbauarbeiten

Notice-ID: 06f4c9a5-9516-418f-9c6c-891e1342e1fd · Procedure-ID: 9e1247ec-9910-4050-80aa-aced8371e0fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wennigsen (Deister), Wennigsen (Deister)
Veröffentlicht
17.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
open
CPV-Code
45000000
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragswert (geschätzt)
1.759.192 €
Rechtsgrundlage
32014L0024

Beschreibung

Die Sophie Scholl Gesamtschule Wennigsen soll um eine Mensa/Aula mit Versammlungsstätte sowie zusätzlichen Unterrichtsräumen erweitert werden. Das entstehende Gebäude positioniert sich im östlichen Teil des Grundstücks zwischen der Sporthalle und der Argestorfer Straße. Der Neubau setzt sich aus zwei Geschossen mit einem Zwischengeschoss für die Technik zusammen. Im Erdgeschoss befindet sich der große Mensa- bzw. Veranstaltungsraum, der Küchenbereich mit Ausgabe und Lehrküche sowie die Sanitärräume. Im Obergeschoss befinden sich Unterrichtsräume. Das Gebäude wird in Anlehnung an den Passivhausstandard errichtet.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.04.2025
Zuschlagsentscheidung
28.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).