Offene Ausschreibung Dienstleistungsauftrag Telekommunikation Konzessionsrichtlinie 8 Lose

Rottal-Inn | Cluster Ost - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in dem Gebiet der Mitgliedskommunen der Zweckvereinbarung Breitbandausbau Rottal-Inn „Cluster Ost“ Gigabit 2.0

Stadt Pfarrkirchen · Pfarrkirchen · Bayern

Beschreibung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend „Gigabit-RL 2.0“). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ vom 01.08.2024 (nachfolgend „Gigabit-RR 2.0“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union „Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen“ vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben des „B-Leistungsverzeichnisses“ inkl. dessen Anlagen wird ergänzend verwiesen.

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Branche: Telekommunikation

Ausschreibung für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Mitgliedskommunen der Zweckvereinbarung Breitbandausbau Rottal-Inn.

Der geschätzte Wert beträgt 42.500.000 EUR. Es handelt sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, das umfangreiche Kenntnisse der relevanten Richtlinien und Rahmenregelungen erfordert.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Preiseinschätzung

Basierend auf 143 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.039.442 €
Median 1.897.000 €
Oberes Quartil 3.629.458 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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42.500.000 €
Geschätzter Wert

Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Stadt Pfarrkirchen
Standort Pfarrkirchen, Bayern
Veröffentlicht 30.01.2026
CPV-Code 72411000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 8 (max. 8 pro Bieter)

Ø Bieter in der Branche 7.2

Historischer Durchschnitt aus 48.672 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 999 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 31%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)