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BBVG - VF Kanal- und Straßenbauleistungen für die Erschließung des Baugebietes Amerkamp
Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG) · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Die BBVG, die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensgesellschaft mbH, plant die Erschließung des Baugebietes "Amerkamp" in Bielefeld. Für die Erschließung dieses Gebietes werden Kanal- und Straßenbauleistungen benötigt. Diese Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben und sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Kanal- und Straßenbauleistungen zur Erschließung des Baugebietes Amerkamp.
- Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Bauleistungen.
- Der Auftraggeber ist die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (BBVG).
Die Ausschreibung betrifft Kanal- und Straßenbauleistungen für die Erschließung des Baugebietes Amerkamp in Bielefeld.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Kanalbauarbeiten (LOS 1)Laufzeit 6 Monate
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Los 2 Straßenbauarbeiten (LOS 2)Laufzeit 12 Monate
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
(LOS 1) Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Eintragung Berufsregister
(LOS 2) Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. (LOS 2) Mindestanforderung: Bieter müssen in die Handwerksrolle für das Handwerk "Straßenbau" eingetragen sein. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die vorstehend beschriebene Eintragung einzureichen.
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Eintragung Handelsregister
(LOS 1 und LOS 2) Bieter haben Angaben zu der Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister zu machen. Bei bestehender Eintragungspflicht sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Handelsregisterauszug.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
(LOS 1 und LOS 2) Mindestanforderung Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bieter/Bietergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen und Sachschäden in Höhe von jeweils 1.500.000,00 Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(LOS 1 und LOS 2) Erklärungen zu Insolvenz und Liquidation: Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
(LOS 1 und LOS 2) Erklärung zu Abgaben und Steuern: Bieter/Bietergemeinschaften müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, der Berufsgenossenschaft, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
(LOS 1 und LOS 2) Erklärung zum Umsatz: Bieter/Bietergemeinschaften müssen Angaben zu ihrem Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
(LOS 1) Mindestanforderung Nachweis Güteschutz Kanalbauarbeiten: Bieter/Bietergemeinschaft haben anzugeben, dass sie über eine Zertifizierung nach der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 verfügen. Bieter/Bietergemeinschaften haben einen entsprechenden Nachweis mit ihrem Angebot einzureichen. Verfügt ein Bieter/Bietergemeinschaft nicht über den vorstehenden Nachweis, können die Anforderungen durch Einreichen einer Zertifizierung nachgewiesen werden, die mit der Zertifizierung Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 inhaltlich und technisch vergleichbar ist. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Nachweis für diejenigen Teilleistung(en) erbringen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
(LOS 1) Mindestanforderung Referenzen Kanalbau: Bieter/Bietergemeinschaften müssen mindestens drei Referenzen nachweisen, bei der sie Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Leistungen fertiggestellt nach dem 01.07.2021). Das Auftragsvolumen der erbrachten Kanalbauarbeiten muss jeweils mindestens 4 Mio Euro netto betragen. Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung zu erbringen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für diejenigen Teilleistung(en) nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
(LOS 2) Mindestanforderung Referenzen Straßenbau: Bieter/Bietergemeinschaften müssen mindestens drei Referenzen nachweisen, bei der sie Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (Leistungen fertiggestellt nach dem 01.07.2021). Das Auftragsvolumen der erbrachten Straßenbauleistungen muss mindestens 1,8 Mio. Euro netto betragen. Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung zu erbringen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für diejenigen Teilleistung(en) nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
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Durchschnittliche Personalstärke
(LOS 1 und LOS 2) Angaben zu Arbeitskräften: Bieter/Bietergemeinschaften müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 339 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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