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Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH · Strausberg · Brandenburg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLOS I🏆 KGS Kreitlow GmbH · Strausberg
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Los 2 VergebenLos II🏆 WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG · Berlin
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Los 3 VergebenLOS III🏆 Apleona Property Services GmbH · Berlin
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Los 4 VergebenLos IV🏆 KGS Kreitlow GmbH · Strausberg
- Apleona Property Services GmbH · Berlin
- KGS Kreitlow GmbH · Strausberg
- WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies, Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
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📅 Laufzeit endet am 26.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 102 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Apleona Property Services GmbH · KGS Kreitlow GmbH · WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 14.01.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 460 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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