AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/0770b89b-73cd-4470-91db-9778d5adf37f) · Abgerufen am 19.10.2026 08:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0770b89b-73cd-4470-91db-9778d5adf37f/

Liebenswertes Kuselerland: Entwicklung eines Ausstellungskonzeptes im Besucherkalkbergwerk Wolfstein

Notice-ID: 0770b89b-73cd-4470-91db-9778d5adf37f · Procedure-ID: e379ad57-7a2c-4d06-9c32-021513af87a2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kusel, Kreisverwaltung Kusel, Kusel
Veröffentlicht
02.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92521100 — Freizeit und Kultur
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das LAND L(i)EBEN Projekt wird durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)“, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Richtlinie „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung (436)“ gefördert. Das für diese Ausschreibung relevante Teilprojekt umfasst die konzeptionelle Weiterentwicklung des Besucherbergwerks Wolfstein sowie die Entwicklung zeitgemäßer analoger, digitaler oder hybrider Erlebnis- und Vermittlungsformate.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Firma pronatour GmbH
Vertragsabschluss
27.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).