AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 11:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/077259ad-00f9-490a-b63d-c31ea3515bd9/

Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik für die Sporthalle Hamburg

Notice-ID: 077259ad-00f9-490a-b63d-c31ea3515bd9 · Procedure-ID: 95745984-967d-4dc4-b047-54c1f2ef8be5

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirksamt Altona, Hamburg
Bezugsberechtigte
Bezirksamt Altona
Veröffentlicht
05.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Zuschlagswert
124.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag des Bezirksamtes Hamburg-Nord, Fachamt Sozialraummanagement – Abteilung Sport, den Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung von „Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik“ gemäß § 39 VStättVO (z. B. Veranstaltungsmeister:innen) für verschiedene Veranstaltungen in der Sporthalle Hamburg (SPHH).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
hardys Veranstaltungsgsservice GmbH
Vertragsabschluss
05.08.2025
Zuschlagsentscheidung
24.07.2025
Angebotsspanne
124.000 – 131.750 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).