AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 00:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0778b098-0aac-4d0c-a1a4-eb5f1e01eada/

Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH - Beschaffung von Elektro-Omnibussen

Notice-ID: 0778b098-0aac-4d0c-a1a4-eb5f1e01eada · Procedure-ID: b981a8ec-6165-44da-a02e-0b18c72edd14

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Stammdaten

Auftraggeber
Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH, Göttingen
Veröffentlicht
12.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34100000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Göttinger Verkehrsbetriebe GmbH (im Folgenden auch GöVB) schreibt mit Hilfe eines europaweiten Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Elektro-Omnibussen (im Folgenden auch Fahrzeuge) aus. In dieser Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer über die Lieferung von Elektro-Omnibussen festgelegt. Außerdem werden die wesentlichen Regelungen, nach denen die Einzelverträge abzuwickeln sind, vereinbart. Diese Rahmenvereinbarung begründet keinen Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf den Abschluss von Einzelverträgen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).