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Veräußerung Geschäftsanteile AMK-Verbund
Märkischer Kreis · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Veräußerung von Mehrheitsanteilen am AMK-Verbund (Abfallentsorgungsunternehmen) an einen strategischen Partner sowie Abschluss eines langfristigen Entsorgungsvertrags. Gegenstand ist die Sicherstellung der Entsorgung kommunaler Abfälle im Märkischen Kreis, einschließlich Übernahme, thermischer Behandlung und Verwertung im Müllheizkraftwerk Iserlohn, Deponiebetrieb sowie ergänzender Entsorgungsleistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Veräußerung von Mehrheitsanteilen am AMK-Verbund (Abfallentsorgung).
- Abschluss eines langfristigen Entsorgungsvertrags für kommunale Abfälle im Märkischen Kreis.
- Leistungen umfassen Übernahme, thermische Behandlung, Verwertung und Deponiebetrieb.
- Verfahrensart ist ein nicht offener Verhandlungsaufruf (neg-w-call).
Veräußerung von Mehrheitsanteilen an einem Abfallentsorgungsunternehmen (AMK-Verbund) an einen strategischen Partner.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Gegenstand ist eine integrierte Vergabe bestehend aus der Veräußerung von Mehrheitsanteilen am AMK-Verbund sowie dem Abschluss eines langfristigen Entsorgungsvertrags. Das Verfahren erfolgt mehrstufig mit Teilnahmewettbewerb, Auswahl geeigneter Bewerber, Angebots- und Verhandlungsphase sowie Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Verhandlungen sind vorgesehen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB). Die Gesamtwertungspunktzahl (Z) ergibt sich aus der Summe der Preispunkte (P) und der Leistungspunkte (L), wobei dem Preis ein Gewicht von 75 % (maximal 30.000 Punkte) und der Leistung ein Gewicht von 25 % (maximal 10.000 Punkte) zukommt. Die Preiskomponente P setzt sich aus zwei gleichgewichteten Teilkennzahlen zusammen. Für den Anteilspreis (P1) erhält das höchste angebotene Entgelt die Maximalpunktzahl von 15.000 Punkten; die übrigen Angebote werden im Verhältnis ihres jeweiligen Anteilspreises zum höchsten angebotenen Anteilspreis linear interpoliert. Für den Entsorgungspreis (P2) erhält das niedrigste angebotene Entgelt die Maximalpunktzahl von 15.000 Punkten; die übrigen Angebote werden im Verhältnis des niedrigsten angebotenen Entsorgungspreises zum jeweiligen angebotenen Entsorgungspreis linear interpoliert. Es gilt mithin: P = P1 + P2. Die Leistungskomponente L ergibt sich aus der Summe der Bewertungen von sechs Konzepten (L1 bis L6), die gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage 05) bepunktet werden. Die Unterkriterien sind wie folgt gewichtet: Konzept Arbeitsplätze (L1) mit 50 % (max. 5.000 Punkte), Wärme- und Strombereitstellung (L2) mit 10 % (max. 1.000 Punkte), Instandhaltungs- und Asset-Management (L3) mit 15 % (max. 1.500 Punkte), Sicherheits- und Notfallmanagement (L4) mit 5 % (max. 500 Punkte), Nebenprodukte-/Reststoffmanagement (L5) mit 5 % (max. 500 Punkte) und Brennstoff-/Input-Management (L6) mit 15 % (max. 1.500 Punkte).“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis ausreichender Finanzierungsmittel in Höhe von bis zu 25 Mio. EUR pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren (z. B. Bankbestätigungen, Kreditlinien, Patronatserklärungen oder vergleichbare Sicherheiten). Darüber hinaus sind Angaben zur Eigenkapital- und Bonitätsstärke sowie zur Investitionserfahrung im Bereich Abfallinfrastruktur vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. EUR Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall (zweifach maximiert) oder Verpflichtung zum Abschluss im Auftragsfall.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme, bspw. ISO 14001
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Qualitätsmanagement
Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Darstellung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen oder gleichwertigen Maßnahmen.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Der Bewerber hat durch Vorlage der Zertifizierung nachzuweisen, dass er als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für die ausgeschriebenen Entsorgungsleistungen zertifiziert ist. Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern der Bewerber nicht über eine solche Zertifizierung verfügt, ist dies im Teilnahmeantrag anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften genügt der Nachweis durch mindestens ein Mitglied, das die entsprechenden Leistungen erbringt.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren über vergleichbare Leistungen. Davon: - mindestens eine Referenz für den Betrieb eines Müllheizkraftwerks oder einer vergleichbaren thermischen Abfallbehandlungsanlage mit einem Mindestdurchsatz von mehr als 200.000 t/Jahr, - mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Akquise von Drittmengen von mindestens 50.000 t/Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben zu Qualifikation, Berufserfahrung und Verfügbarkeit des einzusetzenden Schlüsselpersonals sowie Darstellung der geplanten Organisationsstruktur.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards, bspw. ISO 9001
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 323 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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