AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/077904d9-7025-4ca8-b1c0-f856413bd886) · Abgerufen am 08.09.2026 16:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/077904d9-7025-4ca8-b1c0-f856413bd886/

Herstellung und Lieferung verschiedener Druckerzeugnisse [67-2025]

Notice-ID: 077904d9-7025-4ca8-b1c0-f856413bd886 · Procedure-ID: 57833e46-9c80-46ef-8653-51b65c9e7497

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Stammdaten

Auftraggeber
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin
Veröffentlicht
13.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
22000000 — Druck- und Verlagserzeugnisse
Branche
Büro & Verwaltung
Auftragsvolumen (Rahmen)
9.200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Herstellung von Druckerzeugnissen, Mappen, Ordnern, Visitenkarten etc., der Versand an verschiedene Lieferanschriften der BG BAU und an Dritte im Bundesgebiet sowie die Bereitstellung eines Online-Shops/Printshops für die Bestellabwicklung. Weitere Leistungen sind Lagerung und Versand auf Abruf. Einzelabrufe sollen aus einer Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV erfolgen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
LM DRUCK+MEDIEN GmbH
Vertragsabschluss
09.09.2025
Zuschlagsentscheidung
21.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).