AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/078168e7-bd68-43f0-a1a6-ec0b392ea5c2) · Abgerufen am 30.08.2026 10:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/078168e7-bd68-43f0-a1a6-ec0b392ea5c2/

Sanierung Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD-NI), Projektsteuerung

Notice-ID: 078168e7-bd68-43f0-a1a6-ec0b392ea5c2 · Procedure-ID: 5ca03520-3574-4e8f-ae91-57a52a64030e

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Hannover
Veröffentlicht
07.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.543.369 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hochbaumaßnahmen des Landes Niedersachsachsen Sanierung Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen Gebäude C, D, E, F und Freianlagen Projektsteuerungsleistung gemäß AHO - Schriftenreihe Nr. 9, 5. vollständig überarbeitete Auflage Stand März 2020 Stufenweise Beauftragung - Zunächst Stufe 1 und 2, optionale Beauftragung der Stufen 3, 4 und 5

Vertragslaufzeit

Periode
84 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
30.01.2025
Zuschlagsentscheidung
16.01.2025
Angebotsspanne
1.543.369 – 2.817.100 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).