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Porosifizierungssystem
Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme, ISE · Freiburg · Baden-Württemberg
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Beschreibung
Beschafft werden soll eine halbautomatische Anlage, die es ermöglicht, poröse Ge-Schichten als Ablöseschicht in Germanium zu entwickeln. Ziel ist es ultradünne III-V Tandemsolarzellen auf Ge-Substraten mit einer integrierten Ablöseschicht zu entwickeln.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Beschaffung einer halbautomatischen Anlage zur Entwicklung von porösen Ge-Schichten für ultradünne III-V Tandemsolarzellen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 80 Pkt.Preis
Preis
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Qualitätskriterium 20 Pkt.Qualität
Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme: für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR je Schadensereignis verlangt. Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.
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Eignungsanforderung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters wird ein Mindestumsatz (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) von jeweils mindestens 500.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist mindestens eine (1) vergleichbare Referenz über Porosifizierungssysteme nachzuweisen. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien: Die Referenz muss in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein. Die Referenz muss abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein). Die Referenz muss eine Anlage enthalten, die eine vorderseitige Porosifizierung von Germanium bei gleichzeitig trockener Rückseitenkontaktierung ermöglicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 23.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 22 Tage nach Fristende
Auftragnehmer RENA Technologies GmbHZuschlagswert 283.550 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 78 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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