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Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes
Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 16.09.2026, 10:30 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer Konzession für die Erhaltung, den Ausbau und den Betrieb eines Fernwärmeversorgungssystems in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, verbunden mit der Gestattung der Nutzung von Grundstücken der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Nutzung für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist, insbesondere von Wegegrundstücken. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Netzgebiet des bestehenden Fernwärmenetzes, das im Eigentum der EnBW AG steht und derzeit von dieser betrieben wird, und angrenzende Gebiete, die sich nach der kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Fernwärmeversorgung eignen. Ein vertraglicher Eigentumsverschaffungsanspruch der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf das Netz, den die Stadt an einen Neukonzessionär abtreten könnte, besteht bisher nicht (BGH, Urteil v. 05.12.2023 – KZR 101/20). Der Konzessionär trägt die Verantwortung dafür, dass das Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistungen von ihm und auf seine Kosten eingeholt wird. Sämtliche Bewerber/Bieter, deren Eignung im Teilnahmewettbewerb festgestellt wurde, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl findet insoweit nicht statt. Vor der Ausschreibung der Konzession hat eine Markterkundung stattgefunden, an der mehrere Unternehmen beteiligt wurden. Mehr Informationen über das Fernwärmenetz als in diesem Verfahren wurden den beteiligten Unternehmen hierfür nicht übermittelt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Konzession für den Betrieb, die Erhaltung und den Ausbau eines Fernwärmeversorgungsnetzes in Stuttgart.
- Das Konzessionsgebiet umfasst das bestehende Netzgebiet und angrenzende Gebiete gemäß kommunaler Wärmeplanung.
- Bewerber sind für die Einholung der Nutzungsrechte auf eigene Kosten verantwortlich.
- Nach einem Teilnahmewettbewerb werden geeignete Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert, ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl.
- Eine vorherige Markterkundung fand statt, bei der Unternehmen beteiligt wurden.
Gesucht wird ein Konzessionär für den Betrieb, die Erhaltung und den Ausbau eines Fernwärmeversorgungsnetzes in Stuttgart.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung, erreichbare Gesamtpunktzahl: 650 Unterteilt in I.1 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall 160 kW Bestellleistung und 288.000 kWh/a Verbrauch, max. 200 Punkte; I.2 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 50; I.3 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 100 Punkte, I.4 Preisanpassungsformeln, max. 300 Punkte Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird. Im Kriterium Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung müssen mindestens 400 Punkte erreicht werden (Mindestpunktzahl). Bieter, die bei diesem Kriterium den Mindestwert von 400 Wertungspunkten nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
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Qualität nach Wichtigkeit
Erreichbare Gesamtpunktzahl: 3400 Unterteilt in: Klimaschutz / Umweltverträglichkeit, max. 850; Ausgestaltung der Endschaftsregelungen entsprechend § 23 bis § 25 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 600; Ausgestaltung der Wegenutzung, max. 550; Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300; Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300; Versorgungssicherheit, max. 300; Umfang der Anschluss- und Versorgungsverpflichtung im bestehenden Netzgebiet entsprechend § 3 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 200; Umfang und Ausgestaltung der Regelungen entsprechend den §§ 27, 28 und 29 des Konzessionsvertragsentwurfs der LHS zum Kontrollwechsel, zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag und zur Übertragung des Eigentums an den Fernwärmeversorgungsanlagen, max. 150; Technische Sicherheit / Ungefährlichkeit des Netzbetriebs, max. 50; Verbraucherfreundlichkeit, max. 50; Umfang der Übernahme einer allgemeinen Betriebspflicht entsprechend § 7 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25; Umfang der Übernahme der Verpflichtung zur Informationsbereitstellung entsprechend § 11 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25 Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Monate am Ende der Frist für den Teilnahmeantrag.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem EWR- oder GPA-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen.
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den mittleren Umsatz (netto) im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar ist der Betrieb von Fernwärmenetzen und die Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen. MINDESTANFORDERUNG: 40 Mio. EUR mittlerer Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Fernwärmenetzen und der Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Zertifizierungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wärmenetzen: o TSM AGFW FW 1000 (technisches Sicherheitsmanagementsystem) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o ISO 9001 (Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme) o ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) o AGFW FW 602 (Planung, Bau, Betrieb von Fernwärmenetzen) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o AGFW FW 603 (Instandhaltung von Fernwärmenetzen) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Angabe mindestens einer vergleichbaren Referenz (MINDESTANFORDERUNG) aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge bzw. Konzessionen (darunter auch reiner Wegenutzungsverträge) für Betrieb und Versorgung von komplexen Fernwärmesystemen. Vergleichbar ist hierbei eine Referenz, die belegt, dass der Bieter Erfahrungen mit dem Betrieb von komplexen Fernwärmesystemen aufweist. Als Referenz ist hierbei ein zusammenhängendes Wärmenetz zu verstehen, in welchem die folgende Anzahl der Wärmeabnehmer und der folgenden bereitgestellten Wärmemenge erreicht wird: Anzahl der Wärmeabnehmer: mindestens 10.000 (MINDESTANFORDERUNG) Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: mindestens 300 GWh/a oder mehr (MINDESTANFORDERUNG) Es sind folgende Angaben zu machen: o Leistungszeitraum o Umfang der Tätigkeit, grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben o Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers (Angabe entfällt, wenn kein öffentlicher Auftraggeber) o Anzahl der Wärmeabnehmer: 10.000 oder mehr o Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: 300 GWh/a oder mehr Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Referenzen mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen Eigenangaben.
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Durchschnittliche Personalstärke
Angabe zur Personalausstattung Beschäftigtenzahl / Arbeitskräfte im Bereich Betrieb von Fernwärmeleitungen im Mittel der letzten drei Kalenderjahre: o Leitungspersonal o Ingenieure o Anlagenmechaniker o Meister/Netzmeister Fernwärme o Spezialisten für Überwachungstechnik
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
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- Frist 16.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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