AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Bad Mergentheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bad Mergentheim, Bad Mergentheim
- Veröffentlicht
- 01.03.2026
- Frist (Submission)
- 04.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 1.596.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Reinigungsdienstleistungen in 3 Losen: 2 Lose Unterhaltsreinigung und 1 Fachlos Fensterreinigung
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Reinigungsdienstleistungen Los 1
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
- Geschätzter Wert
- 960.000 €
Los 2 — Reinigungsdienstleistungen Los 2
- Laufzeit
- 24 Monate · bis zu 3× verlängerbar
- Geschätzter Wert
- 580.000 €
Los 3 — Fensterreinigung in den Liegenschaften der Lose 1 und 2 sowie weiteren Objekten: siehe Anlage G L3 "Bereichssummen
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 3× verlängerbar
- Geschätzter Wert
- 56.000 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).