AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 09:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/07b0a8ee-3c1d-456c-a02c-dc05d970348d/

Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Gaildorf

Notice-ID: 07b0a8ee-3c1d-456c-a02c-dc05d970348d · Procedure-ID: 7b5f526b-1c5f-4162-82ce-8c9e1df3420d

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch -Hall, Schwäbisch-Hall
Veröffentlicht
04.04.2025
Frist (Submission)
02.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Gaildorf (nachfolgend „Auftraggeberin“) beabsichtigt in Gaildorf ein passives FTTB/H-Glasfasernetz in "grauen Flecken" zu errichten. Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für die Auftraggeberin die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die hierfür erforderlichen Bauleistungen, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten sowie Dokumentation.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Würtemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).