Offenes Verfahren Lieferauftrag Büro & Verwaltung EU-Oberschwelle

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Give-Away

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen

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Branche „Büro & Verwaltung" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern abzuschließen. Auftragsgegenstand ist die Herstellung bzw. der Einkauf der Give-Away, deren Bedruckung, Gravur oder Prägung nach Vorgaben des Auftraggebers sowie die Lieferung der Give-Away.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Give-Away-Artikeln, inklusive Herstellung, Veredelung (Bedruckung, Gravur, Prägung) und Lieferung.

Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Im Rahmen der Bewertung der Angebote ist eine Bemusterung der angebotenen Give-Away zwingend notwendig. Der Bieter muss folgende Produkte zu Bewertungszwecken zur Verfügung stellen: - Geldbeutel - Memo-Set - Skat-Karten im Etui - Kugelschreiber - Schlüsselband - Salz- und Pfefferstreuer - Bleistift - Little Nature Cube - Saatgut - Goldente - Buntstift - Regenschirm - Stofftragetasche/Baumwolltasche Die Aufforderung zur Abgabe der Muster erfolgt nach Angebotsabgabe mit gesondertem Schreiben. Es werden alle Bieter zur Abgabe der Muster aufgefordert, die grundsätzlich geeignet sind die Leistung zu erbringen (s. Eigenerklärung zur Eignung). Die Muster sind nach Aufforderung an eine vom Auftraggeber noch zu benennende Adresse in Frankfurt am Main innerhalb von ca. 3 Wochen zu liefern. Der genaue Abgabetermin wird ebenfalls in dem Schreiben mitgeteilt. Werden die o. g. Muster nicht rechtzeitig vom Anbieter bereitgestellt, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter ist berechtigt, die Kosten für die Andruckmuster mit vorgegebenem Logo, gegen Rechnungsstellung mit Bezug zum Vergabeverfahren, geltend zu machen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 235 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 267.276 €
Median 291.200 €
Oberes Quartil 501.906 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Frankfurt am Main, Hessen
Veröffentlicht 29.01.2026
CPV-Code 18530000
Bekleidung und Textilien (Was ist das?)
Erfüllungsort Hartmannsdorf
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 30062026 Monate

Ø Bieter in der Branche 5.0

Historischer Durchschnitt aus 22.142 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.914 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 74%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Deutsche Bundesbank, Leiter des Zentralbereichs Beschaffungen, Frankfurt am Main

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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