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Prüfung der Jahresrechnung für die Jahre 2027 bis 2031 für die AOK Nordost
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 19.11.2026, 10:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Bei der Prüfung (inkl. Prüfbericht) ist insbesondere zu beachten: - die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB), - die Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV), - die Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung (SVRV), - die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV), - der Kontenrahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, - die Satzung der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse. - die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. heraus-gegebenen aktuellen Fassung. Die Prüfung erstreckt sich auf: - die Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS), - die Richtigkeit der Führung der Vermögensrechnung (Bilanzwahrheit, -klarheit und -kontinuität), - die Prüfung rechnungslegungsrelevanter Prozesse, - die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben und - die IT-Systemprüfung. Speziell werden folgende Anforderungen gestellt: - Die Prüfung der Vermögensrechnung hat auf formale, rechnerische und sachliche Richtigkeit zu erfolgen. Dabei sind die Nachweise für die in der Jahresrechnung ausgewiesenen aktiven und passiven Vermögensbestände vollständig zu prüfen. - Es ist zu prüfen, ob die Vermögensveränderungen im Laufe des Rechnungsjahres richtig erfasst wurden und ob das Ergebnis der Erfolgsrechnung richtig in die Vermögensrechnung übernommen wurde. Weiterhin hat der Auftragnehmer die Vorstandsbezüge und die Verwendung des Repräsentationsfonds des Vorstandes der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse zu prüfen. Hierüber ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die jeweiligen Prüfberichte sollen folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Angaben über Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung, - Angaben zur vollständigen bzw. stichprobenartigen Prüfung, - Angaben zur prozessorientierten Prüfung, - Übersic
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresrechnungen der AOK Nordost für die Jahre 2027 bis 2031.
- Die Prüfung bezieht sich auf die Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Ausgleich nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (U1/U2).
- Es sind Prüfungsberichte in deutscher Sprache zu erstellen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht wird ein Dienstleister zur Prüfung der Jahresrechnungen der AOK Nordost für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in das Mitgliederverzeichnis Berufskammer Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellen (Eigenerklärung Mitgliederverzeichnis Berufskammer gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05) - Der Wirtschaftsteilnehmer ist in dem einschlägigen Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften seines Niederlassungslandes verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Die Erklärung zur Eintragung ins Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ist von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Mitgliederverzeichnis der Berufskammer für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) - Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in branchenüblicher Höhe in EUR - für Sachschäden - für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird erklärt, dass im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt wird. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Erklärung zur Haftpflichtversicherung kann im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft daher gemeinsam erbracht werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten sieben Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05). - Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zu zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten sieben Jahre (Eigenerklärung Referenzliste gemäß Ziffer 5 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Referenzen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Der Referenzzeitraum darf nicht vor 11/2019 liegen. - Eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist und für Rechnungsprüfungen im Rahmen des § 77 SGB IV i. V. m. § 31 SVHV im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der Ausgleichskassen (AAG) erfolgreich durchgeführt worden ist. Es ist eine hinreichend de-taillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden (Leistungszeitraum). Zwingend sind weitere Angaben zum Referenzgeber (inkl. Auftraggeber und Anschrift), der Branche, Umfang der Leistung, Anzahl der Versicherten (mind. 500.000) und der Referenzansprechperson (inkl. Telefonnummer) zu machen. - Die Erfahrungsnachweise in Form einer vom Bieter gefertigten Referenzliste (siehe nachfolgend Referenz 1 und 2) können auf zwei unterschiedliche Weisen erbracht werden. Es muss ersichtlich sein, dass der Bieter innerhalb der letzten sieben Jahre entweder a. bei einer gesetzlichen Krankenkasse an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresrechnungsprüfung erfolgreich durchgeführt hat oder b. bei zwei unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen für jeweils mindestens ein Jahr die Jahresrechnungsprüfung erfolgreich durchgeführt hat. - Bei beiden Optionen müssen die Prüfungen bei (einer) Krankenkasse(n) durchgeführt worden sein, die jeweils mindestens 500.000 Versicherte betreut/betreuen. Der Nachweis der Option a) ist dabei in Form von zwei Nachweisen zu erbringen, indem jede erfolgreich abgeschlossene Jahresrechnungsprüfung als separat betrachtet wird und somit eine eigene Referenz darstellt. - Die Auftraggeberin betrachtet Wirtschaftsteilnehmer, welche nicht die geforderten Referenzen (Qualität & Quantität) vorweisen können, als für die Auftragserfüllung ungeeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Das Referenzformular ist vom Wirtschaftsteilnehmer vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch nicht die qualitativen Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der zwangsweise Ausschluss. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Referenzen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von den beteiligten Unternehmen mit der Anlage B.05 einzureichen. Insgesamt sind somit in der Summe zwei vergleichbare Referenzen von der Bewerber- oder Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu zwei Referenzen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.05 einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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