AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19f3c7e24fb-70101809124cf454) · Abgerufen am 10.08.2026 22:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/080dc584-03ce-4d69-9b1a-c2ef54408649/

17564 0312+4773 FR, JVA, Sicherungsverwahrung, Aufstockung und Erweiterung 3039_3345 Trockenbauarbeiten (SV)

Notice-ID: 080dc584-03ce-4d69-9b1a-c2ef54408649 · Procedure-ID: 75a501c4-c41b-4408-94b8-923cf2bcdc21

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, Freiburg
Veröffentlicht
10.07.2026
Frist (Submission)
12.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45324000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
144.605 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung über Trockenbauarbeiten: Vorsatzschalen/Schachtwände (ca. 170m²) teilweise mit Stahlblecheinlage, abgehängte GK-Decken (ca. 523m²), Unterdecken Mineralplatten (ca. 822m²), teilweise mit Akustikeigenschaften Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25.07.2017 (GABl. 2017, Seite 453) zu erfüllen.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.12.2026
Ende
16.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).