AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/08461219-a26b-475d-bec7-6de29cda2b29) · Abgerufen am 17.08.2026 00:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/08461219-a26b-475d-bec7-6de29cda2b29/

Planungsleistungen (Lph 1-9) Erneuerung der Vorklärung Kläranlage Greifswald

Notice-ID: 08461219-a26b-475d-bec7-6de29cda2b29 · Procedure-ID: d4444466-f381-45c4-8cb3-93bd52cdef4e

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Stammdaten

Auftraggeber
Abwasserwerk Greifswald, Greifswald
Veröffentlicht
22.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
226.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der aktuellen Ausschreibung ist die Erbringung der notwendigen Planungsleistungen, Leistungsphasen 1-9, für die Erneuerung der Vorklärung in der Kläranlage Greifswald. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt einstufig. Alle interessierten Planungsbüros können sich bewerben und erhalten die Aufgabenstellung mit allen notwendigen Anlagen, Bildern und Dokumentationen zur Erstellung des Angebotes. Im Rahmen der Angebotserstellung erfolgt auch der Eignungsnachweis. Dazu sind die notwendigen Unterlagen im Lieferantenportal zu hinterlegen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtwerke Greifswald GmbH, Greifswald

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).