AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 02:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0848aaf0-35c0-4da7-973c-ab808a9bf4f2/

Lieferung von Sterilcontainern

Notice-ID: 0848aaf0-35c0-4da7-973c-ab808a9bf4f2 · Procedure-ID: 08617c69-acbe-4bb8-b4b7-4faec98f351b

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Stammdaten

Auftraggeber
Gesundheit Nord gGmbH, Bremen
Veröffentlicht
13.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In der Gesundheit Nord gGmbH werden Sterilcontainer (Instrumentencontainer) als Sterilgutbarrieresystem (SBS) genutzt. Die Instrumentencontainer haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und sind zu erneuern. Die Container werden als Pool-Container - also universell für jedes Sieb, jede Abteilung und jeden Klinikstandort einsetzbar - verwendet. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt 2.500 Sterilcontainern gem. Kriterienkatalog (2.000 Container (groß) und 500 Container (klein)). Die Lieferung hat ab September bis Dezember 2026 zu erfolgen. Eine Gesamtlieferung ist nicht erforderlich, sondern es kann nach Absprache in mehreren Tranchen innerhalb des genannten Zeitraums geliefert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).