AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 07:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0865696e-2135-4328-b1fe-bbdcabd2b470/

Verschleißteile, Material AM-Anlagen

Notice-ID: 0865696e-2135-4328-b1fe-bbdcabd2b470 · Procedure-ID: 9c8bfdc6-7b94-41a9-af93-0b3f3acb203f

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Stammdaten

Auftraggeber
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Cottbus
Veröffentlicht
25.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14622000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschreibung der zu beschaffenen Leistung: Los 1: Material DesktopMetal (metallische Pulver für die DekstopMetal-Anlagen) Los 2: Material EOS (metallische Pulver für die EOS-Anlagen) Los 3: Material Voxeljet (keramische Pulver für die Voxeljet-Anlagen) Los 4: Material, Verschleißteile Formlabs (Verbrauchsmittel und Resine für die Formlabs-Anlagen) Los 5: Material Verschleißteile Prusa (Verbrauchsmittel und Filamente für die Formlabs-Anlagen) Los 6: Verschleißteile EOS (Verschleißteile für die EOS Anlagen) Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).