AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von Verkehrsleistungen mit Kraftomnibussen (Unterauftragnehmerleistungen)
Stammdaten
- Auftraggeber
- regiobus Potsdam Mittelmark GmbH, Bad Belzig
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Im Zuge der Übertragung des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) im Sinne des Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zum 01.06.2026 durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark für die nächsten 10 Jahre an die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH sollen Teile der Verkehrsleistung des nicht schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs an Unterauftragnehmer vergeben werden. Geplant ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb in mehreren Losen. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung ist in der 19. KW geplant. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden insgesamt 786 Haltestelle durch den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen bedient. Darin enthalten sind auch 28 Zugangsstellen für den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (SPNV). Insgesamt pendeln über 45.000 Menschen täglich vom Landkreis in die benachbarten Landkreise und kreisfreien Städte und 32.000 Menschen in umgekehrter Richtung. Zusätzlich zu den Pendlerströmen zählt der Schülerverkehr zu den wichtigsten Beförderungsaufgaben der regiobus. regiobus betreibt derzeitig 62 Buslinien, darunter fallen auch neun PlusBus-Linien. Das Konzept des "PlusBus-Brandenburg" beinhaltet verbindliche Qualitätskriterien, die vom Bundesland vorgegeben sind und für die Nutzer sowohl einen hohen Mehrwert bringt als auch gleichzeitig ein attraktives Angebot bietet.
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.