AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ff01dde54-1ebcab5a732a5b52) · Abgerufen am 18.08.2026 00:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/088cd4d2-92bd-43ba-9267-2e752847cff8/

Neubau der Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum in der Bayreuther Str. 89-93 in Ludwigshafen

Notice-ID: 088cd4d2-92bd-43ba-9267-2e752847cff8 · Procedure-ID: 17351044-611a-4c1a-89ce-ca4c0eafec1a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ludwigshafen, Bereich Gebäudewirtschaft, Ludwigshafen
Veröffentlicht
16.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau der Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum in der Bayreuther Str. 89-93 in Ludwigshafen am Rhein Schlüsselfertiger Neubau einer Obdachlosenunterkunft sowie eines Betreuungszentrums. Zum Leistungsumfang gehören die Planung und die schlüsselfertige Errichtung der Obdachlosenunterkunft mit Betreuungszentrum sowie der Außenanlagen im Rahmen einer Gesamtvergabe (Totalunternehmermodell). Zudem sind die Erbringung der Einregelungsleistungen sowie der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen Leistungsbestandteil.

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).