AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 08:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/089c0ce7-78c8-4d48-a76c-c139f6c290ea/

6002624334-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag Bewachung und Absicherung der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Erzgebirgs-Kaserne in 09496 Marienberg

Notice-ID: 089c0ce7-78c8-4d48-a76c-c139f6c290ea · Procedure-ID: a7348cb8-aeaa-46cd-b684-8f7887f5895f

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden, Dresden
Veröffentlicht
21.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79700000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Dieser öffentliche Auftrag betrifft die Vergabe eines Rahmenvertrages zur Bewachung und Absicherung (mit Bewaffnung) der militärischen Bundeswehr-Liegenschaft Erzgebirgs-Kaserne in 09496 Marienberg mit einer Option zur Vertragslaufzeitverlängerung um drei weitere Jahre (insgesamt max. 7 Jahre Laufzeit). * Die Vergabestelle bittet dazu höflichst um Abgabe von Teilnahmeanträgen (Bewerbungen) unter Beifügung aller geforderten Teilnahmeunterlagen (Siehe Checkliste der Datei: Bitte_um_Bewerbung_Hinweise_u_Checkliste_Teilnahmewettbewerb_Bewachg_Marienberg.pdf)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
01.11.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).