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Umbau und Erweiterung Kirchgasse 5 in Blaibach - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - Leistungsphasen 2-9
Gemeinde Blaibach · Blaibach · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUmbau und Erweiterung Kirchgasse 5 in Blaibach - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 2-9🏆 Brückner & Brückner Architekten GmbH · Tirschenreuth
- Brückner & Brückner Architekten GmbH · Tirschenreuth
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Brückner & Brückner Architekten GmbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Gemeinde Blaibach beabsichtigt den Umbau sowie die Erweiterung Ihres Anwesen Kirchgasse 5 in Blaibach. Das von der Gemeinde Blaibach im Jahr 2O22 erworbene Anwesen Kirchgasse 5 befindet sich in Blaibach zentral im Ortskern in direkter Nähe zum Bürgerhaus und zum Konzerthaus. Die prominente Stelle des Anwesens bietet beste Voraussetzungen, durch städtebauliche und architektonische Mittel, den Ortskern Blaibachs zu stärken und Nutzungen für das gemeinschaftliche Zusammenleben zu integrieren. Städtebauliches Konzept Die beiden Gebäude, das ehem. Wohnhaus und die Garage befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerhaus und zum Konzertsaal. Die Konzeptidee sieht vor, auf dem Platz vor dem Gebäude Bäume zu positionieren, welche den Außenraum aufwerten und eine Aufenthaltsqualität schaffen. Um dies zu erreichen, soll die vorhandene Garage abgerissen werden. Auch soll der neuere Anbau des Hauptgebäudes rückgebaut werden, um die im Bestand vorhandenen trapezförmigen Gebäudekanten mit einem neuen Anbau zu korrigieren. Architektonisches Konzept. Keine andere Bauform ist wohl so stark mit dem Bayerischen Wald verbunden wie das der Waldlerhäuser. Angelehnt an diese Architektonik, welche auch heute noch in vielen Orten im Bayerischen Wald wiederzufinden ist, wird das Gebäude zeitgemäß interpretiert. Die Fügung von Stein und Holz in der Charakteristik der Waldlerhäuser ist zentrales Leitbild für das architektonische Konzept. Der bestehende Gebäudeteil stellt mit einem geschlämmten Putz den steinernen Teil der Waldlerhausinterpretation dar. Für die Nutzung des Gebäudes wird nach Möglichkeiten gesucht, welche das Gemeindeleben stärken und den Ortskern attraktiver gestalten und möglichen Raumbedarf der Gemeinde decken. Eine frequenzbringende Nutzung wird favorisiert. An dieser Stelle wird an ein Eiscafe gedacht. Da sich durch das 2014 entstandene Konzerthaus der Bedarf im Tourismus Sektor in Blaibach vervielfältigt hat, wird im Erdgeschoss an
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personelle Besetzung - Gewichtung 30% 30 Pkt.Qualität
Personelle Besetzung
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Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 25% 25 Pkt.Qualität
Fachtechnische Lösungsansätze
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Strukturelle Herangehensweise an das Projekt/Projektanalyse - Gewichtung 20 % 20 Pkt.Qualität
Strukturelle Herangehensweise an das Projekt
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Honorarangebot - Gewichtung 20% 20 Pkt.Preis
Honorarangebot
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Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5% 5 Pkt.Qualität
Gesamteindruck Konzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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2 Veröffentlichungen
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Auftrag wurde zugeschlagen · 98 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Brückner & Brückner Architekten GmbH1 Veröffentlichung
- 16.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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