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Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbands Kläranlage Kirnautal in Rosenberg - Tragwerksplanung

AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal · Rosenberg · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Angebotsfrist abgelaufen — eine mögliche Verlängerung im Original-Portal prüfen

Beschreibung

Die vier derzeit betriebenen kleineren Kläranlagen in Rosenberg, Altheim (Walldürn), Hohenstadt-Eubigheim sowie Schillingstadt (Ahorn) befinden sich in einem sehr unterschiedlichen, teilweise sanierungsbedürftigen Zustand. Vor dem Hintergrund der künftig anstehenden Erneuerung der Wasserrechte für einzelne Anlagen regten die zuständigen Landratsämter eine Prüfung der Möglichkeiten zur Zentralisierung der Abwasserbeseitigung an. Im Rahmen eines Strukturgutachtens wurden hierzu mehrere Varianten für eine Neuordnung der Abwasserentsorgung an den vier Standorten untersucht. Dabei erwies sich die Variante 3 mit Bachverlegung – der Anschluss der Kläranlagen Altheim, Hohenstadt- Eubigheim und Schillingstadt an die Kläranlage Rosenberg – sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch unter Berücksichtigung nicht monetärer Kriterien als Vorzugsvariante. Erforderliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen (Auszug Teil 1 Strukturgutachten zur künftigen Abwasserbehandlung der Gemeinde Rosenberg (Baden) Seite 143): [1] Regenüberlaufbecken: Die Schmutzfrachtberechnung wird aktuell erstellt und zeigt einen Erweiterungsbedarf am RÜB [2] Zulaufbereich (inkl. Geröllfang): Der Zulaufbereich (Gerinne) inkl. Geröll-fang ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [3] Rechen(gebäude): Der Rechen inkl. Gerinne und Notumgehung ist für die erhöhte Wassermenge bei Mischwasserzufluss (QM = 90,5 l/s) zu erweitern. [4] Sand- und Fettfang: Der bestehende Rundsandfang ist durch einen belüfteten Sand- und Fettfang zu ersetzen, der ebenfalls für den Mischwasserzufluss QM = 90,5 l/s zu bemessen ist. Der neue Sand- und Fettfang ist vor dem Rechengebäude zu platzieren. [5] Belebungsbecken: Für die Belastung von rd. 5.800 EWCSB ist ein Belebungsbeckenvolumen von rd. VBB = 2.650 m³ bei einem TS-Gehalt von TSBB = 3,4 g/l für eine simultan aerobe Schlammstabilisation erforderlich. Im Vergleich zum bestehenden Belebungsbeckenvolumen (VBB,IST = 380 m³) ist ei

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Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Gesucht wird die Tragwerksplanung für die Zentralisierung und den Umbau der Kläranlage Kirnautal in Rosenberg.

Die Maßnahme umfasst die Erweiterung und den Neubau von Becken und Gebäuden zur Abwasserbehandlung, mit geschätzten Gesamtkosten von ca. 10 Mio. €. Es werden umfangreiche Nachweise und Referenzen im Bereich Tragwerksplanung für vergleichbare Infrastrukturprojekte erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Sammelkläranlage des Abwasserzweckverbands Kläranlage Kirnautal in Rosenberg - Tragwerksplanung
  • Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals 35 %
    Qualität

    - Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen. - Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens durchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen. Hinweis zum Kriterium 2: - Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiter und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind. - Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.

  • Honorar 35 %
    Preis

    Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot

  • Personelle Projektorganisation 15 %
    Qualität

    - Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. - Das vorgesehene Projektteam und die Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams sind darzustellen (Organigramm) wie auch die interne Organisationsstruktur. - Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstranfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).

  • Projekteinschätzung und Projektabwicklung 15 %
    Qualität

    Erwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Jahresumsatz - Tragwerksplanung: Eigenerklärung zum durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich ausgeschriebenen Leistung. Die Angaben zum Umsatz dienen der Plausibilisierung und gehen nicht in die Wertung ein.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Referenz Unternehmen für Tragwerksplanung: Eigenerklärung zu maximal zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 52 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Mindestbedingungen Referenzprojekt: - Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk(e) auf einer Kläranlage. - Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI eingeordnet sein. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale: - Art des Auftraggebers (AG): a) öffentlicher AG gemäß § 99 GWB = 100 Punkte / b) privater AG = 25 Punkte. - Umbau unter laufendem Betrieb: ja = 100 Punkte / nein = 25 Punkte. - Anrechenbare Kosten konstruktive Ingenieurbauwerke KG300+anteilig 400 [in € netto] >= 1 000 000 € = 100 Punkte / < 1 000 000 € und >= 750 000 € = 50 Punkte / < 750 000 € = 25 Punkte. - Bearbeitete Einzelmaßnahmen a) Zulaufbereich / b) Rechen / c) Sand-Fettfang / d) Nachklärung / e) Belebung = jeweils 20 Punkte. - vollständig abgeschlossene Leistungsphasen 1 - 6 gemäß § 52 sowie die abgeschlossene besondere Leistung "Ingenieurtechnische Kontrollen" gemäß Anlage 14.1 HOAI 2021 = 150 Punkte. (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die Punkte wie folgt reduziert: LPH1: 3 Punkte / LPH 2: 10 Punkte / LPH 3: 14 Punkte / LPH 4: 28 Punkte / LPH 5: 38 Punkte / LPH 6: 2 Punkte / ing.techn. Kontrolle: 50 Punkte). - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 100 Punkte / bis 31.12.2020 bzw. noch nicht in Betrieb = 25 Punkte.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte - Tragwerksplanung: Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3 Beschäftigte = 130 Punkte / < 3 = 65 Punkte.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 10.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 10.023 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 123.713 €
Median 332.440 €
Oberes Quartil 942.629 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 10.06.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal
Standort Rosenberg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 10.05.2026
CPV-Codes (2) 71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
71327000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Rhein-Neckar-Kreis
Laufzeit 01.10.2026 – 31.12.2032
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 252.822 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.047 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 38%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

AbwasserzweckverbandKläranlage Kirnautal · Rosenberg

gemeinde@rosenberg-baden.de
+49 62959201-0