Unterstützung bei prioritären Vergabeverfahren
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung · Berlin · Berlin
Beschreibung
Unterstützung bei prioritären Vergabeverfahren und projektbezogener Rechtsberatung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird Unterstützung bei prioritären Vergabeverfahren und projektbezogener Rechtsberatung für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 VgV mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Leistungen werden nach Einzelabruf vergeben (Direktabruf oder Mini-Wettbewerb).“
Maximal 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 411 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.193.277 €5 Veröffentlichungen
- 13.08.2025 Redaktionelle Korrektur, dass die Begrenzung auf maximal zehn zu bewertende Referenzen vom Typ A wieder aus der Bekanntmacchung und den Dokumenten hervorgeht. aktuell
- 13.08.2025 Die Beschreibung der Eignungskriterien und die Gewichtungsparameter für die zweite Phase (Teilnahmewettbewerb) wurden neu gefasst. Die Beschreibung der Zuschlagskriterien wurde präzisiert.
- 13.08.2025 Original-Veröffentlichung
- 13.08.2025 Original-Veröffentlichung
- 13.08.2025 5.1.9. Eignungskriterien Im Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Beschreibung : Der Bewerber hat jeweils eine Referenz die den Anforderungen der Referenztypen A, B, C und D entspricht nachzuweisen (Mindestanforderung). Die Referenzen zu A, B, C müssen jeweils ein unterschiedliche Referenzprojekt betreffen. 1. Referenz Typ A Gegenstand: Beratung einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens für eine komplexe Digitalisierung# oder IT#Leistung durch den vorgesehenen Partner. Eine komplexe Leistung liegt in der Regel vor, wenn die ausgeschriebene Leistung erhöhte Anforderungen an Beschreibung, Steuerung oder Vertragsgestaltung stellt, etwa bei Cloud-Plattformen, individueller Softwareentwicklung oder agiler Umsetzung. Nicht erfasst sind Standardbeschaffungen marktüblicher Hardware oder Software ohne Anpassung. Der geschätzte Auftragswert des Vergabeverfahrens muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Der Leistungsumfang muss die Planung, die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Erarbeitung der Eignungs# und Zuschlagskriterien, die Unterstützung bei der Angebotsauswertung und der Vorbereitung des Zuschlags umfassen. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 160 Stunden haben. Mindestanforderung: ist der Nachweis einer Referenz. 2. Referenz Typ B Juristische Beratung eines Digitalisierungsvorhabens einer Bundes- oder Landesbehörde (diese umfassen auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes und der Länder, einschließlich Bundes- und Landes IT-Dienstleister sowie juristische Personen des Privatrechts des Bundes oder eines Bundeslandes und jeweilige Zusammenschlüsse) durch den vorgesehenen Partner, bei dem eines der folgenden Rechtsgebiete: KI Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Patentrecht, Verfassungsrecht, oder die rechtlichen Anforderungen an eine Inhouse- Vergabe eine wesentliche Rolle spielte. Wesentlichkeit ist in der Regel gegeben, wenn die Beratung in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch den vorgesehenen Partner mindestens 20 Stunden umfasste. Leistungszeitraum: Das Referenzende darf nicht vor dem 01.01.2022 liegen; laufende Projekte sind zulässig, sofern mindestens 50 % des Mindestberatungsumfangs bereits erbracht wurde. Mindestberatungsumfang: Der Auftrag muss einen Beratungsumfang durch anwaltliche Berater von mindestens 80 Stunden haben.
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