AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 07:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/08e8d782-c17e-4326-b645-962f86e76d65/

Dienstleistungen zur Verkehrssicherung an Bäumen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle (Vergabenummer VOEK 258-24)

Notice-ID: 08e8d782-c17e-4326-b645-962f86e76d65 · Procedure-ID: d350522b-2f04-4b57-b088-37f295cb185c

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
31.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77310000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Dienstleistungen für den Unterhalt von Bundeswasserstraßen (Kronenpflege inkl. Totholzentfernung, Fällung, Kontrolle auf Eichenprozessionsspinner-Befall, Entfernung von Eichenprozessionsspinner-Befall, Fällung und Entsorgung vom Bäumen mit Rußrindenkrankheit oder anderen Schaderregern, Lichtraumprofilschnitt, Platanenpflege, Sicherungsmaßnahmen an Platanen inkl. Kontrolle auf weitere Schadmerkmale im Kronenbereich und Totholzentfernung, Aufwuchsbeseitigung um Einzelbäume) Genaue Angaben zur Leistung und Umfang sind den Verträgen und deren Anlagen zu entnehmen.

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).