AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 03:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/08ea2977-9d71-4d94-afbb-fbda2f3561b2/

Gerüstarbeiten für die Sanierung und Umbau des Rathauses Blaustein

Notice-ID: 08ea2977-9d71-4d94-afbb-fbda2f3561b2 · Procedure-ID: 9583d241-d84d-4d91-bac1-b7a992153439

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Blaustein, Blaustein
Veröffentlicht
05.11.2025
Frist (Submission)
09.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Gerüst wird nach den Rohbauarbeiten abschnittsweise nach Erfordernis und in Eigenverantwortung des Unternehmers erstellt und für die nachfolgenden Gewerke vorgehalten. Abbau erfolgt nach Angabe der Bauleitung. Mehrstufiger Auf- und Abbau. Zweck des Gerüstes: Dachdecker-, Metallbauarbeiten, Fassaden- und Sonnenschutzarbeiten. Grundlegende Sanierung und Umbau des Rathauses Blaustein, Marktplatz 2, 89134 Blaustein. Bestehende Fassaden und Teile der Dachkonstruktionen werden ausgebaut und durch Holzbauaußenwände und neue Stahl- /Holz- Dachkonstruktionen ersetzt. Gebäudedaten: Abmessungen: l x b x h = 53,0 x 47,5 x 14,50-16,50 m BGF: ca. 5.500 m² BRI: ca. 23.460 m³ NGF: ca. 4.870 m²

Vertragslaufzeit

Beginn
09.02.2026
Ende
13.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).