Eignungsnachweise 1. Nachweis 1: Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung o Mindestdeckung: - bei Personenschäden: Mindestdeckung: 3.000.000 - bei sonstigen Schäden: Mindestdeckung: 3.000.000 o Hinweis: Falls dieser Nachweis abgefordert wird, muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. o Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, muss jedoch mit dem Angebot durch eine schriftliche Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. o Bemerkung: lfd. Jahr (Über die Dauer des Auftrages jedes Jahr vorzulegen) 2. Nachweis 2: Nachweis Berufs- oder Handelsregister / Handwerkerkarte o beidseitig einzureichen 3. Nachweis 3: Freistellungsbescheinigung Bauabzugsteuer des Finanzamtes. 4. Nachweis 4: Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes o maximal 3 Monate alt. 5. Nachweis 5: Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA Bau oder Dach o maximal 1 Jahr alt und noch gültig. 6. Nachweis 6: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft o maximal 1 Jahr alt und noch gültig. 7. Nachweis 7: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Knappschaft o maximal 1 Jahr alt und noch gültig. 8. Nachweis 8: Unbedenklichkeitsbescheinigung/en der Krankenkasse/n o maximal 1 Jahr alt und noch gültig. 9. Nachweis 9: Angabe zu vergleichbaren Leistungen - 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - mit Angaben über Auftragssummen sowie Adressen, Ansprechpartner und Telefonnummern der Referenzkunden. o Relevante Massen gem. Leistungsverzeichnis - 2 Personenaufzüge 10. Nachweis 10: Angabe Zahl der Beschäftigten - für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - zusätzlich: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. 11. Nachweis 11: Erklärung Umsatz o für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 12. Nachweis 12: Eigenerklärung nach § 123 und § 124 GWB. Hinweis zu Eigenerklärungen / Präqualifikation Die Eignungsnachweise können in Form von Eignungserklärungen, z. B. über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Einzelnachweise in Form von Eigenerklärungen, erbracht werden. Die Krefelder Bau GmbH akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sofern erforderlich, kann die Krefelder Bau GmbH Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einzelne Nachweise vorzulegen. Vor Zuschlagserteilung wird der vorgesehene Zuschlagsbieter, sofern bislang nur Eigenerklärungen vorliegen, zur unverzüglichen Vorlage der einschlägigen Nachweise aufgefordert. Allgemeine Hinweise zu fehlenden Nachweisen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise kann die Krefelder Bau GmbH gemäß § 16a EU-VOB/A nachfordern, sofern das Angebot nicht bereits nach § 16 Nr. 1 und 2 EU-VOB/A auszuschließen ist. Die fehlenden Unterlagen müssen spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf die Absendung der Aufforderung folgt. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Zudem kann auch ein Verstoß gegen Verpflichtungen aus § 123 und § 124 GWB zum Ausschluss führen