AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DKL: Rückbaumaßnahmen für die geplanten Neubauprojekte Biomasselogistik und Heizstation
Stammdaten
- Auftraggeber
- BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45111100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Im Rahmen der Errichtung neuer Wärmeerzeugungsanlagen (Biomasselogistik und Heizstation, separate Beschaffungsvorhaben) sind umfangreiche Rückbauarbeiten (schätzungsweise mehr als 150.000 m³) im HKW Klingenberg in Berlin erforderlich. Dies umfasst den Rückbau komplexer Industriegebäudestrukturen in beengten und teils schwer zugänglichen Bereichen sowie die fachgerechte Entsorgung von Abfallstoffen. Die Baufelder erstrecken sich über das gesamte Kraftwerksgelände und betreffen eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäudestrukturen. Zu den Aufgaben zählen auch Arbeiten in großen Höhen (über 30 m), das Entfernen schwerer, großformatiger und hängender Bauteile sowie der Rückbau in engen Räumen wie Silos und Tanks, teils mit verflochtenen Tragwerksstrukturen. Im Rahmen der Sanierung wird ein hohes Schadstoffvorkommen erwartet, darunter Rückstände von Anlagen, Asbest, PAK, KMF, Blei sowie starke Taubenkotbelastungen und Altlasten im Boden. Die Rückbauarbeiten müssen während des laufenden Kraftwerksbetriebs durchgeführt werden. Aufgrund der besonderen Sensibilität des Projekts im Kontext der Gesamtentwicklung des Standorts ist eine hohe Parallelität der Tätigkeiten erforderlich. Zudem stellt das Vorhaben außergewöhnlich hohe Anforderungen an den Gesundheits- und Umweltschutz sowie an die baulichen Abläufe.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.