Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Ausgelaufen Dienstleistungsauftrag Bauwesen & Infrastruktur EU-Oberschwelle KMU-geeignet 3 Lose

Gemeinde Bad Essen - Erweiterung der Grundschulen Lintorf und Wehrendorf

Gemeinde Bad Essen · Bad Essen · Niedersachsen

Beschreibung

Durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter geregelt. Im Schuljahr 2026/2027 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sollen an der Grundschule Lintorf und der Grundschule Wehrendorf Räumlichkeiten für den Ganztag errichtet werden. Neben der Errichtung von Räumlichkeiten für den Ganztag sollen auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden Vorschläge zur Umsetzung und die darauf resultierenden Kosten ermittelt. Auf Grundlage der erstellten Machbarkeitsstudie wurden im Mai 2023 Kostenschätzungen erstellt. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Kostenschätzungen ist in den Kostengruppen 200 bis 700 vom Kosten für die Grundschule Lintorf in Höhe von 3,1 Mio. Euro und für die Grundschule Wehrendorf in Höhe von 1,2 Mio. Euro auszugehen. Bei einer gemeinsamen Bearbeitung der beiden Bauvorhaben werden zeitliche und wirtschaftliche Synergien erwartet, so dass auf eine Aufteilung in Teillose verzichtet wird.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Die Gemeinde Bad Essen sucht Dienstleistungen für die Erweiterung der Grundschulen Lintorf und Wehrendorf zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes.

Die Maßnahmen umfassen den Neubau von Räumlichkeiten für den Ganztag und die Verbesserung der Barrierefreiheit. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 3,1 Mio. Euro für Lintorf und 1,2 Mio. Euro für Wehrendorf.

Weitere Eignungskriterien: Es wird ein nichtoffenes, einstufiges Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.992 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 110.852 €
Median 256.642 €
Oberes Quartil 579.534 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • 20.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Zuschlagswert 538.979 €

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Bad Essen
Standort Bad Essen, Niedersachsen
Veröffentlicht 20.09.2024
CPV-Code 71000000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 3 (max. 3 pro Bieter)
Bindefrist (?) 3 Monate

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 195.180 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.788 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 36%

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinde Bad Essen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)