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ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG EINES DIGITALEN TOOLS FÜR PFLEGEKRÄFTE

Diakonische Stiftung Wittekindshof · Bad Oeynhausen · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde

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Vergabe-Ergebnis

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  • Los 1 Vergeben
    ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG EINES DIGITALEN TOOLS FÜR PFLEGEKRÄFTE
    🏆 DigiRehab GmbH · Hamburg
Auftragnehmer
  • DigiRehab GmbH · Hamburg
💶 Zuschlagswert 167.890 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 19.12.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: DigiRehab GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Entwicklung und Einführung eines digitalen Tools für Pflegekräfte zur Förderung von Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft. Das aktuelle Projekt "DIGI-Kinästhetik" wird im Rahmen einer ESF-Förderung umgesetzt. Die DSW ist hierbei Fördermittelempfänger. Im Rahmen dieses Projekts wird ein externer Dienstleister gesucht, der selbst nicht Fördermittelempfänger wird. Das Projekt DIGI-Kinästhetik zielt darauf ab, die Pflegearbeit durch den Einsatz einer lernenden Software und kinästhetischer Konzepte nachhaltig zu verbessern. Kinästhetik wird dabei in den Arbeitsalltag integriert, um körperliche Belastungen der Pflegekräfte zu reduzieren, die Gesunderhaltung der Mitarbeiter zu fördern und die Bewegungen von Pflegebedürftigen mit ihnen effizienter zu gestalten. Nach dem Ende des Projekts werden die digitalen Tools und Schulungen kontinuierlich weiter-entwickelt und aktualisiert. Hierzu gehört auch, entsprechende Schnittstellen zur Anbindung an bestehende Programme mit KI-Tools vorzuhalten. Die Pflegekräfte werden regelmäßig geschult und ermutigt, ihr Wissen weiterzugeben, wodurch eine Kultur des lebenslangen Lernens gefördert wird. "Pflege" als Bereich, in dem die Bedürfnisse aller innerhalb bestehender Rahmenbedingungen, selbst abgestimmt werden und für alle Akteure positiv beinflussbar sind, soll intern und extern dargestellt werden. Die Einführung der DIGI-Kinästhetik führt zu einer signifikanten Veränderung unserer Organisationsstruktur und Unternehmenskultur. Es entsteht eine lernende Organisation, in der Wissen und Erfahrungen kontinuierlich ausgetauscht werden und die Dokumentation vereinfacht ist. Die Pflegekräfte werden in Entscheidungsprozesse einbezogen und ermutigt, innovative Ansätze zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu gehört selbstverständlich auch der Einsatz von KI. Etablierte digitale Werkzeuge werden in den Standardbetrieb übernommen und kontinuierlich angepasst. Fortlaufende Schulungen u

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG EINES DIGITALEN TOOLS FÜR PFLEGEKRÄFTE
  • Gesamtkosten 40 Pkt.
    Kosten

    Die maximal mögliche Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium "Gesamtkosten" beträgt 40 Punkte. Die Gesamtkostenpunktzahl eines Bieters wird wie folgt bestimmt: Gesamtkostenpunktzahl = niedrigste Gesamtkosten insgesamt / Gesamtkosten Bieter * 40 Das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten erhält entsprechend die maximal mögliche Gesamtkostenpunktzahl. Der entsprechend ermittelte GPK-Wert fließt in die Ermittlung der Gesamtwertungspunktzahl mit ein.

  • Bewertung Fragenkatalog 40 Pkt.
    Qualität

    Die Antworten im ausgefüllten Fragenkatalog (Anlage Y) werden anhand der Bewertungsmatrix (Anlage Z) bewertet. Derjenige Bieter, der die meisten Leistungspunkte erreicht, erhält 40 Gesamtleistungspunkte. Die erreichte Punktzahl wird wie folgt bewertet: Gesamtleistungspunktzahl Fragenkatalog = Erreichte Leistungspunkte / Leistungspunkte des höchstbewerteten Angebots * 40

  • Bewertung Bieterkonzepte 20 Pkt.
    Qualität

    Die Bieter reichen insgesamt vier verschiedene Konzeptpapiere mit einem maximalen Umfang von jeweils maximal 2 Seiten mit inhaltlicher Beschreibung ein (etwaige Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse zählen nicht zum Umfang). Die vier Konzeptpapiere werden verbindlicher Angebotsbestandteil und somit Vertragsgegensand im Falle eines Zuschlags. Die Konzeptpapiere werden anhand der in Ziffer 6.2.2 des Rahmendokuments dargestellten Wertungssystematik durch den Auftraggeber bewertet. Die Konzeptpapiere setzten eine Auseinandersetzung mit folgenden Inhalten voraus: Konzept A: Plattform: 1. Darstellung wie die Plattform entwickelt wird: Zeitplan und Vorgehensmodell unter Bezugnahme auf den Projektablaufplan in der Leistungsbeschreibung 2. Wie erfolgt die Überleitung der bisherigen Daten des Auftraggebers auf die neue Plattform? Benennung kompatibler Dateiformate 3. Inwieweit können Funktionen individuell konfiguriert werden? Konzept B: Qualitätssicherung: 1. Wie kann die Aktualität der Inhalte auf der Plattform gewährleistet werden? 2. Wie kann die Korrektheit der Inhalte auf der Plattform gewährleistet werden? Konzept C: Nutzer: 1. Wie wird Nutzerfeedback bei der Entwicklung der Plattform berücksichtigt? 2. Wie können neue Mitarbeiter in die Nutzung der Plattform eingearbeitet werden? Darstellung von "Hilfemodulen" Konzept D: Datenschutz: 1. Darstellung zur Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben 2. Darstellung zum Schutz der Datenbestände vor unbefugtem Zugriff Es erfolgt eine Bewertung jeder Antwort pro Frage anhand eines Wertungssystems. Pro Frage können maximal 4 Punkte erzielt werden. Wertungssystem: (Zwischenwerte wie beispielsweise 1,5 Punkte können nicht vergeben werten.) 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nicht den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Das gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 1 Punkt: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 1 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen auf-weist, das Konzept in Bezug auf das Unterkriterium also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums überwiegend den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 2 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen im überwiegend erfüllt sind und die Herangehens-weise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die unter Nr. 6.2.2 genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Derjenige Bieter, der die meisten Leistungspunkte erreicht, erhält 60 Gesamtleistungspunkte. Die Gesamtleistungspunktzahl eines Bieters wird wie folgt bestimmt: Gesamtleistungspunktzahl = Erreichte Leistungspunkte / Leistungspunkte des höchstbewerteten Angebots * 60

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 ENTWICKLUNG UND EINFÜHRUNG EINES DIGITALEN TOOLS FÜR PFLEGEKRÄFTE
DigiRehab GmbH 167.890 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 45 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer DigiRehab GmbH
    Zuschlagswert 167.890 €

    1 Veröffentlichung

    • 05.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 42 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.107 €
Median 345.998 €
Oberes Quartil 765.285 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Diakonische Stiftung Wittekindshof · Bad Oeynhausen

hamburg@curacon-recht.de
+4940180459810

167.890 €
Zuschlagswert

Vergabenummer DSW-KinSW-2025
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Bad Oeynhausen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 05.01.2026
CPV-Codes (3) 72263000 · IT-Dienstleistungen
72268000 · IT-Dienstleistungen
48814100 · Software
(Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,7 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Bad Oeynhausen
Laufzeit 28.10.2025 – 31.05.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 108.878 – 167.890 €

Bieter (1)
DigiRehab GmbH · Hamburg
Vergabeberatung
CURACON Recht GmbH · Köln

Auftragnehmer (?)
DigiRehab GmbH
Vertrag 19.12.2025

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 59.585 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.023 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

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Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →