AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYTVN2D2CW/documents) · Abgerufen am 04.10.2026 16:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/09214257-9096-4633-8fa3-bc2e30eb664e/

Kommunikationstool als Webanwendung mit Intranetfunktionalität

Notice-ID: 09214257-9096-4633-8fa3-bc2e30eb664e · Procedure-ID: b235e90f-a28b-489f-aff6-8dc8b9f6176d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale, Düsseldorf
Veröffentlicht
29.05.2026
Frist (Submission)
09.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72212200 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung und Einführung einer neuen Software-Lösung zur Steuerung der internen Kommunikation, die auch ein Intranet umfasst, einschließlich zugehöriger Dienstleistungen. Der Auftragnehmer soll dabei folgende Leistungen erbringen: 1. Lieferung und Überlassung der Software 2. Installation der Software 3. Customizing, Konfiguration und Branding 4. Wartung und Pflege 5. Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Einführung, insbesondere Datenmigration und Nutzung der Software 6. Schulungsleistungen 7. Weiterentwicklung der Software

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).