AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 00:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0929db3d-86e5-487f-b76e-7bcfab27e7d6/

Mittagsverpflegung an 10 Hamelner Grundschulen (Cook & Hold Speiselieferung)

Notice-ID: 0929db3d-86e5-487f-b76e-7bcfab27e7d6 · Procedure-ID: f422972f-fe6b-4999-b775-34b59e8209b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hameln - Abt. 62 "Schulen und Sport" -, Hameln
Veröffentlicht
06.03.2026
Frist (Submission)
08.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Cook & Hold Speiselieferung an den Grundschulen: Los 1: Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels Los 2: Klein Berkel, Wangelist Los 3: Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels-Stensen

Erfüllungsort
Stadt Hameln

Los 2 — Klein Berkel, Wangelist

Erfüllungsort
Hameln

Los 3 — Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern

Erfüllungsort
Hameln

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).