AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 13:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/092eeab3-762e-404e-ab2a-7cd165435c32/

Schulverpflegung

Notice-ID: 092eeab3-762e-404e-ab2a-7cd165435c32 · Procedure-ID: 4f5e81d0-3982-4aa6-8772-a7036cbe53cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schwabach, Schwabach
Veröffentlicht
22.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Schulverpflegung des Adam-Kraft-Gymnasiums, des Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasiums und der Johannes-Helm-Grundschule. Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen selbstständig und in eigener Verantwortung die Versorgung mit einer warmen Mittagsverpflegung. Anzahl Essensteilnehmer pro Tag: insgesamt ca. 250 Essensteilnehmer (AKG: 35 ET, WEG: 35 ET, JHS 180 ET) Bitte beachten Sie die gesamten Vergabe- und Vertragsunterlagen, nebst den dazugehörigen Anlagen. Hieraus ergibt sich der Leistungsumfang. Die Lose 1 - 2 verfügen über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen bereits vorproduziert werden. (Cook and Hold) Los 3 verfügt über eine Regenerationsküche, die Speisen können vor Ort zum Verzehr regeneriert werden. (Cook and Chill)

Lose

3 Lose.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Keine Angebote eingegangen
Vertragsabschluss
06.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).