AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/9176d7f9-f9df-4554-9267-baa97b9145b1) · Abgerufen am 04.10.2026 06:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/093dc387-e909-4290-b2ca-ec19c399f5c5/

Erweiterung Ausbildungszentrum MNZ – Ausstattung der Werkstätten - Los 1 Maschinen

Notice-ID: 093dc387-e909-4290-b2ca-ec19c399f5c5 · Procedure-ID: d98399f1-7433-430a-8067-28c7d73d4b44

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Stammdaten

Auftraggeber
Mainova AG, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
27.09.2026
Frist (Submission)
02.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42620000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
820.890 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Ausbildungszentrum der Mainova AG am Standort MNZ Frankfurt wird erweitert. Beschafft wird die maschinelle Ausstattung der neuen Werkstätten. Wesentliche Maschinen: CNC-Fräsmaschine, Dreh- und Fräsmaschinen, hydraulische Abkantpresse, Profistahlschere und Lochstanze, Schwingschnittschere, Säulenbohrmaschinen, Doppelschleifbock, Segmentabkantmaschine, Blechtafelregale

Vertragslaufzeit

Beginn
27.11.2026
Ende
01.08.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).