AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 07:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0949ea74-019c-4da4-858e-b562b84b2b4b/

Neutorstraße - Am Delft, Emden / Fachplanung - Technische Ausrüstung (Brunnentechnik)

Notice-ID: 0949ea74-019c-4da4-858e-b562b84b2b4b · Procedure-ID: 97c9a739-e137-4f91-bd04-e0d81e9e89e0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Emden, Emden
Veröffentlicht
16.01.2026
Frist (Submission)
17.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im nördlichen Teil des Stadtgartens befindet sich ein denkmalgeschützter Bestandsbrunnen. Zudem soll ein weiteres Wasserspiel im südlichen Bereich des Stadtgartens hergestellt werden. Für den Bestandsbrunnen ist die Technik zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Für das zusätzlich geplante Wasserspiel muss die Technik neu geplant werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung (§ 56 HOAI) zur Planung eines Wasserspiels und der Überarbeitung der Technik eines denkmalgeschützten Bestandsbrunnen im Stadtgarten (2. Bauabschnitt).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.10.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).