Offenes Verfahren Energie & Umwelt
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Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr

Stadt Lahr · Lahr · Baden-Württemberg

Angebote bis 02.07.2026, 10:30 Uhr (noch 27 Tage)

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Beschreibung

Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr sowie dem Pflegeheim Spital und dem Bau- und Gartenbetrieb Lahr mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 9.0000 Mwh/a pro Lieferjahr für ca. 61 Abnahmestellen. Es ist eine tägliche Beschaffung für die RLM- und SLP-Anlagen vorgesehen. Die Regelenergie übernimmt die Lieferantin. Die Leistungen werden für die Jahre 2027 bis 2029 ausgeschrieben, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein Jahr bis maximal zum 01.01.2030, 06:00 Uhr

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Lieferung von Erdgas an ca. 61 Abnahmestellen der Stadt Lahr und zugehöriger Einrichtungen.
  • Umfasst tägliche Beschaffung für RLM- und SLP-Anlagen sowie Übernahme von Regelenergie.
  • Vertragslaufzeit von 2027 bis 2029 mit einer Option zur Verlängerung um ein Jahr.
  • Der Bieter muss über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung in der Energiebeschaffung verfügen.

Die Stadt Lahr sucht einen Lieferanten für Erdgas für ca. 61 Abnahmestellen, darunter die Stadt selbst, ein Pflegeheim und ein Bauhof.

Die Leistung umfasst die tägliche Beschaffung von Erdgas für RLM- und SLP-Anlagen sowie die Übernahme von Regelenergie für die Jahre 2027-2029 mit einer Verlängerungsoption. Der geschätzte Gesamtenergiebedarf beträgt ca. 9.000 MWh pro Lieferjahr.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Lahr
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Eigenerklärung Versorgerstatus nach dem § 5 des EnWG, Formblatt D.) Unternehmen muss Versorger nach dem § 5 Energiewirtschaftsgesetz sein.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    BMWSB Eigenerklärung Russland; Formblatt F.) Der/Die Bieter/Bewerber/Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gibt/geben die nachfolgende Erklärung verbindlich, ggf. zugleich auch in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen, ab: 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Bonitätsnachweis nicht älter als 6 Monate; die Bonität muss besser sein als die Kennzahl "300 " (Bonitätsindex muss „kleiner“ 300 sein, d. h. mindestens eine „mittlere Bonität“). Hierfür gibt es kein Formular. Die Erklärung (Bonitätsnachweis) muss durch den Bieter beigestellt werden und darf nicht älter als 6 Monate sein; Formblatt G.)

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Formblatt B.): Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Ich/Wir erklären hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meiner/unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben habe(n). Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

  • Eignungsanforderung

    Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Erdgas), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023-2025), Leistungsblatt C.1) Mindestkriterium: Der Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie der doppelte geschätzte Jahresauftragswert (JAW) brutto. Der entsprechende Nachweis ist über mindestens: 2,1 Mio. €/a.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Aktuelle Referenzliste Erdgas mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas; Leistungsblatt C.2) Mindestkriterium: Es ist mindestens eine gleichwertige Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Erdgas anzugeben. Mindestens: Dies gilt für die Anzahl von Abnahmestellen (30) und die gelieferte Menge (4,7 Mio. kWh/a). Beide Kriterien können in einer Referenz oder in zwei getrennten Referenzen erfüllt werden. Für eines der Jahre 2023, 2024 und 2025 sind die o. g. Referenzen nachzuweisen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.servicebw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen392leistung) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und Fristen für Rechtsbehelfe. Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Stadt Lahr gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 27 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 591 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 566.990 €
Median 1.617.261 €
Oberes Quartil 7.585.185 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadt Lahr · Lahr

Stammdaten
Angebotsfrist 02.07.2026, 10:30 Uhr (noch 27 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 01.06.2026
  2. Angebotsfrist 02.07.2026
  3. Wertung ca. 03.07.2026

Schätzungen basieren auf 776 vergleichbaren Vergaben in Energie & Umwelt. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 203/2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadt Lahr
Standort Lahr, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 01.06.2026
CPV-Code 09123000
Erdöl, Strom und Energie (Was ist das?)
Erfüllungsort Lahr/Schwarzwald
Laufzeit 01.01.2027 – 01.01.2030
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 15 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 39.051 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.094 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 19%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Lahr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →