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Rahmenvertrag GW-Modelle Referat 42
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg · Karlsruhe · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Anwendung von Grundwassermodellen zur Simulation von Strömungen und Stofftransporten.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 740.000 EUR.
- Es wird ein Rahmenvertrag über Dienstleistungen im Bereich Umweltmodellierung gesucht.
- Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist der Auftraggeber mit Sitz in Karlsruhe.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Aktualisierung, Weiterentwicklung und Anwendung der großräumigen numerischen Grundwassermodelle im Referat 42 Grundwasser. Bestmögliche Berechnung der Grundwasserströmungsverhältnisse und Ermittlung von detaillierten Grundwasserbilanzen. Bestmögliche Berechnung des Transports ausgewählter Inhaltsstoffe im Grundwasser und Ermittlung von detaillierten Massenbilanzen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragsvolumen (Rahmen) 800.000 €1 Veröffentlichung
- 17.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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