AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.06.2026 01:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0997ad55-e04f-4eaa-890a-de04a43f9923/

2026-42_B6_OU_Neustadt_ENB_DB-Brücke_Örtliche_Bauüberwachung

Notice-ID: 0997ad55-e04f-4eaa-890a-de04a43f9923 · Procedure-ID: 535873be-24e2-4236-8c0f-963d4f176a08

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg, Nienburg
Veröffentlicht
08.06.2026
Frist (Submission)
10.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Im Zuge des Ausbaues befindet sich das Brückenbauwerk über die ICE-Strecke 1740 der Deutschen Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven. Im Bestand handelt es sich um ein einteiliges Bauwerk als Spannbetonhohlplatte mit Kragarmen über drei Felder. Der einteilige Überbau ist sowohl in Längs- als auch in Querrichtung (Fahrbahnplatte und Querträger) vorgespannt. Direkt neben dem einteiligen Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke (ebenfalls in Spannbetonbauweise ausgeführt), der die südlich der B 6 verlaufenden kommunalen Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich die Widerlagerfundamente mit der B 6 - Brücke. Leistungsumfang ist der Rückbau der Bestandsbrückenbauwerke im Zuge der B 6 und der Nordstraße sowie die Errichtung der Ersatzbauwerke. Weiterhin ist zur Abfangung der in der Lage verschobenen Nordstraße eine Stützwand herzustellen. Mit der Errichtung der Ersatzbauwerke ist eine Anpassung der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke auszuführen, die Straßenanschlüsse der B 6 und der Nordstraße herzustellen sowie der Bollriedegraben mit einer Verrohrung umzuverlegen. Während der Ausführung der Baumaßnahme wird der Straßenverkehr der B 6 über eine Behelfsumfahrung, deren Trasse nördlich der B 6 liegt, geführt. Die Behelfsumfahrung T1 wird im Vorfeld hergestellt und nach der Inbetriebnahme der neuen Brückenbauwerke wieder zurückgebaut (nicht Inhalt dieser Leistung). Für die genannte Maßnahme sind Leistungen im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und für den Straßenbau zu erbringen. Für die OLA-Arbeiten wird eine Bauüberwachung Bahn extra beauftragt. Achtung: Die Verkehrssicherung, Schutzplanken, Markierungs/Beschilderungsarbeiten und baubegleitende Kampfmittelsondierungen laufen über externe Verträge und sind mit zu überwachen/abzurechnen! Die Maßnahme ist ein BIM-Light Projekt. Das heißt die ÖBÜ wird in die Arbeit mit der BIM Methode einbezogen, siehe auch Anlage (Hinweise BIM für ÖBÜ). Der Straßenbau ist in zwei Abschnitte gegliedert. Abschnitt B6 und Abschnitt Nordstraße / Heinrich-Heine-Straße. Der Abschnitt B6 beinhaltet sämtliche Arbeiten an der Bundesstraße B6, inklusive dem nördlichen Bereich, sowie das Durchlassbauwerk, welches die B6 quert. Der Abschnitt Nordstraße / Heinrich-Heine-Straße beinhaltet sämtliche Leistungen dieser Straßen, inkl. dem Wirtschaftsweg nördlich der Feuerwehr und den dort liegen-den Entwässerungsanlagen. Der Abschnitt Nordstraße / Heinrich-Heine-Straße geht nach der Abnahme in die Zuständigkeit der Stadt Neustadt am Rübenberge über. Für diesen Abschnitt sind sämtliche Abstimmungen während der Ausführung, sowie die Abnahme der Leistungen nur zusammen mit der Stadt Neustadt am Rübenberge zu führen / durchzuführen. Leistungen im Brückenbau - Brückenabbruch des B6-Bauwerks sowie des Nordstraßenbauwerks - Brückenneubau in zwei Teilbauwerken der B6 Brücke sowie der Nordstraßenbrücke - Errichtung der Stützwand für den Damm der Nordstraße Ost und West - DL

Vertragslaufzeit

Periode
40 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).